Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: EG Tacherting-Feichten eG

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

26. Juni 2026

TED·442471-2026

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Chieming

EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieStromlieferungErneuerbare EnergienOeffentliche VerwaltungEnergiebeschaffungKommunalbedarf
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Chieming schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 369.402 kWh. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

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Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Chieming; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 369.402 kWh/ Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Chieming sucht einen Stromlieferanten für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Es wird ausschließlich elektrische Energie aus erneuerbaren Energien beschafft, wobei ein jährlicher Bedarf von rund 369.402 Kilowattstunden gedeckt werden muss. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Entscheidungskriterium darstellt. Die Abwicklung erfolgt mit Unterstützung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los Gemeinde Chieming

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Chieming; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 369.402 kWh/ Jahr.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an EG Tacherting-Feichten eG · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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