Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Chieming (2027-2029)
Die Gemeinde Chieming schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für ihre Abnahmestellen aus. Der Lieferzeitraum beträgt drei Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2029), die jährliche Liefermenge liegt bei ca. 369.402 kWh. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren nach VgV mit reinem PreisZuschlagskriterium.
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Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Chieming; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 369.402 kWh/ Jahr.
- Eignung nach § 56 VgV
- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Nachweis der Lieferfähigkeit von Ökostrom
- Abfrage des Wettbewerbsregisters
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Chieming; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 369.402 kWh/ Jahr.
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Preis
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung