Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Plau am See schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag umfasst ein Gesamtvolumen von rund 882.065 kWh pro Jahr für die Stadt Plau am See sowie die Gemeinden Barkhagen und Ganzlin. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen für Straßenbeleuchtung und allgemeine Abnahmestellen.
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Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Plau am See & der Gemeinden Barkhagen und Ganzlin im Amt Plau am See; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 882.065 kWh/Jahr.
Die Stadt Plau am See sucht einen Stromanbieter, der die Stadt sowie die umliegenden Gemeinden Barkhagen und Ganzlin für den Zeitraum von 2027 bis 2028 mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 deckt die Straßenbeleuchtung ab, während Los 2 die übrigen kommunalen Abnahmestellen umfasst. Insgesamt werden jährlich etwa 882.000 Kilowattstunden Strom benötigt. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden, wobei die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern zwingend nachzuweisen ist.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB
- Abgabe der Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gemäß TVgG M-V
- Eignungsnachweis gemäß § 56 Abs. 2 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V).
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Stadt Plau am See & der Gemeinden Barkhagen und Ganzlin im Amt Plau am See; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 345.975 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Plau am See & der Gemeinden Barkhagen und Ganzlin im Amt Plau am See; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 536.090 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung