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Lieferung von Einrichtungsgegenständen für Grundschulen in Meschede (Möbelpaket 2 Teil 2)

Möbel und AusstattungBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenMoebelSchulausstattungOeffentliche BeschaffungGrundschuleLieferauftrag
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Meschede schreibt die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für ihre Grundschulen aus. Es handelt sich um das Möbelpaket 2, Teil 2. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 2 Teil 2)

VergabeHero-Einschätzung

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede sucht einen Lieferanten für die Ausstattung ihrer Grundschulen mit neuen Möbeln. Dieser Auftrag ist Teil eines größeren Beschaffungsvorhabens, das hier als 'Möbelpaket 2, Teil 2' bezeichnet wird. Es handelt sich um eine direkte Warenlieferung von Einrichtungsgegenständen für den Bildungsbereich. Interessierte Unternehmen müssen lediglich nachweisen, dass kein Insolvenzverfahren gegen sie läuft. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es darf kein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegen. keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 2 Teil 2)

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 2 Teil 2)

CPV 39160000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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