Vergabeentscheid (verknüpfte Bekanntmachung)

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·388131-2026

Lieferung von Schulmöbeln für Grundschulen in Meschede

Möbel und AusstattungÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulmoebelEinrichtungOeffentliche BeschaffungGrundschuleMoebellieferung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Meschede schreibt die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für ihre Grundschulen aus. Es handelt sich um das Möbelpaket 1, Teil 2. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Meschede sucht einen Lieferanten für die Ausstattung ihrer Grundschulen mit neuen Möbeln. Dabei geht es um das sogenannte Möbelpaket 1, Teil 2, das die Lieferung der Einrichtungsgegenstände umfasst. Das Projekt dient der Modernisierung der schulischen Infrastruktur im Stadtgebiet. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass gegen sie kein Insolvenzverfahren läuft.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es darf kein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegen. keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

CPV 39160000Frist 6. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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