Lieferung eines schweren Gefangenentransportbusses
Was wird ausgeschrieben
Die Justizvollzugsanstalt Halle schreibt die Fertigung und Lieferung eines spezialisierten Gefangenentransportbusses auf Basis eines Reisebusfahrgestells aus. Das Fahrzeug muss Platz für 26 Gefangene in verschiedenen Kabinenkonfigurationen sowie für das Begleitpersonal bieten. Die Lieferung des Fahrzeugs ist bis spätestens November 2028 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Justizvollzugsanstalt Halle fordert die Fertigung und Lieferung eines schweren Gefangenentransportwagens (Gefangenentransportbus) mit 26 Gefangenenplätzen, aufgeteilt in fünf Einzelkabinen, vier Gemeinschaftskabinen mit 4 Plätzen und einer Gemeinschaftskabine mit 5 Plätzen, einem Fahrerplatz, einem Transportleiterplatz, einem Sitzplatz für den 2. Fahrer und einem vierten Sitz (Notsitz) auf Basis eines serienmäßigen Reisebusfahrgestells. Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und der Justizvollzugsanstalt Halle als Auftraggeber zustande. Mit Zuschlag wird zwischen der Justizvollzugsanstalt Halle und dem Auftragnehmer ein Werklieferungsvertrag geschlossen. Nach Zuschlagserteilung stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer die Einbauten der justizspezifischen und kommunikationstechnischen Komponenten sowie der Ausführung des konstruktiven Fachausbaus ab. Das Grundfahrzeug ist bis spätestens 30.11.2027 bereitzustellen. Die Anlieferung des Gefangenentransportbusses durch den Auftragnehmer hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach erfolgreicher Güteprüfung (Ende der Ausbauphase) und bis spätestens 30.11.2028 an den Auftraggeber zu erfolgen. ---
Die Justizvollzugsanstalt Halle sucht einen spezialisierten Fahrzeugbauer für die Anfertigung eines schweren Gefangenentransportbusses. Das Fahrzeug soll auf einem handelsüblichen Reisebus-Fahrgestell basieren und im Innenraum speziell für den sicheren Transport von 26 Personen in verschiedenen Einzel- und Gemeinschaftskabinen umgebaut werden. Zudem müssen justizspezifische Kommunikations- und Sicherheitstechnik integriert werden. Der Auftrag umfasst die gesamte Planung, den Ausbau und die finale Lieferung des Fahrzeugs bis Ende 2028.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Einreichung der Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland für Bieter und Unterauftragnehmer
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung 124 LD nachzuweisen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Sanktionen gg. Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes einzureichen. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Sanktion Russland“ ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss. Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotFertigung und Lieferung eines schweren Gefangenentransportwagens (Gefangenentransportbus) mit 26 Gefangenenplätzen, aufgeteilt in fünf Einzelkabinen, vier Gemeinschaftskabinen mit 4 Plätzen und einer Gemeinschaftskabine mit 5 Plätzen, einem Fahrerplatz, einem Transportleiterplatz, einem Sitzplatz für den 2. Fahrer und einem vierten Sitz (Notsitz). Gefordert wird ein Gefangenentransportbus auf Basis eines serienmäßigen Reisebusfahrgestells. Das Fahrzeug dient dem Transport von Personen und kommt ausschließlich auf Langstrecken (überwiegend Autobahn) zum Einsatz. Das in der Anlage Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen nebst Anlage Leistungsverzeichnis inkl. Checkliste zur Angebotsabgabe beschriebene Grundfahrzeug ist für die künftige Nutzung als Gefangenentransportbus zweckentsprechend und fachgerecht gemäß der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen/ Kriterien aus- und umzubauen. Dabei legt der Auftraggeber großen Wert auf einen sicherheitsorientierten und zugleich qualitativ hochwertigen Ausbau. Der Auftraggeber wünscht grundsätzlich die Konfiguration des Grundfahrzeugs mit werksseitiger Serienausstattung. Diese schließt alle Komponenten ein, die für die Zulassung und den Betrieb des Fahrzeugs zwingend erforderlich sind. Für ausgewählte Bauteile wünscht der Auftraggeber jedoch eine von der Serienausstattung abweichende Ausführung, welche vorzugsweise als werksseitige Sonderausstattung zu realisieren ist. Das Fahrzeug muss sich bei Auslieferung in einem nach den im Land Sachsen-Anhalt geltenden rechtlichen Regelungen zulassungsfähigen Zustand befinden und den erforderlichen Vorschriften, insbesondere der EG/ECE, der StVZO, der FZV, des Brandschutzes, des Umweltschutzes (FCKW-/ asbestfrei) etc., entsprechen. ---
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- price
40
- quality
5
- quality
30
- quality
15
- quality
3
- quality
5
- quality
2
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung