Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG

Auftragswert

€612k

Zuschlag am

8. Juli 2026

TED·475242-2026

Lieferung von drei Krankentransportwagen Typ A1

Brandenburg
Forst (Lausitz), Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
FahrzeugeGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenRettungsdienstKrankentransportFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungGesundheitswesen
Auftragswert
~€405k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Spree-Neiße schreibt die Beschaffung von drei Krankentransportwagen des Typs A1 gemäß DIN EN 1789:2024-07 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung der Fahrzeuge. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 3 Stück Krankentransportwagen Typ A1 nach DIN EN 1789:2024-07

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Spree-Neiße sucht einen Anbieter für die Lieferung von drei neuen Krankentransportwagen. Die Fahrzeuge müssen dem Typ A1 entsprechen und die aktuelle europäische Norm DIN EN 1789:2024-07 erfüllen, die Sicherheits- und Ausstattungsstandards für Rettungsfahrzeuge festlegt. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei das wirtschaftlichste Angebot allein über den Preis bestimmt wird. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Fahrzeugen für den Rettungsdienstbetrieb im Landkreis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von 3 Stück Krankentransportwagen

Merkmale und Bestandteile siehe Leistungsbeschreibung

CPV 34114110, 42415320
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG · €612k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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