Lieferung von drei Krankentransportwagen (KTW Typ B)

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Ostholstein schreibt die Beschaffung von drei baugleichen Krankentransportwagen des Typs B aus. Der Auftrag umfasst sowohl das Fahrgestell als auch den medizinischen Ausbau der Fahrzeuge. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Lieferzeit.
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Lieferung von drei baugleichen Krankentransportwagen KTW B, bestehend aus Fahrgestell und Ausbau, für den Kreis Ostholstein
Der Kreis Ostholstein sucht einen Anbieter für die Lieferung von drei neuen Krankentransportwagen (KTW) des Typs B. Dabei handelt es sich um Rettungsfahrzeuge, die sowohl das Fahrzeugchassis als auch den kompletten medizinischen Innenausbau beinhalten. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über die angebotene Lieferzeit. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen, wie etwa das Nichtvorliegen von Insolvenz oder schwerwiegendem beruflichem Fehlverhalten.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen
- Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Integrität
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen, die keine sensiblen Daten enthalten (Preise) können nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von drei Krankentransportwagen KTW B, bestehend aus Fahrgestell und Ausbau, für den Kreis Ostholstein
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
70%
- quality
Lieferzeit 30%
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung