TED·277942-2026

Drei Krankenkraftwagen Typ A2 und Typ B nach DIN EN 1789

Stadt CuxhavenCuxhaven, GermanyVeröffentlicht 23. Apr. 2026
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
21. Mai 2026
-8 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Cuxhaven beschafft drei Krankenkraftwagen vom Typ A2 und Typ B gemäß DIN EN 1789. Jedes Fahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten, wobei spezifische Gewichtsreserven für Tragenaufnahme (139,5 kg), Tragestuhl (40 kg), sonstige Beladung (125 kg) und drei Personen à 75 kg einzuplanen sind. Die Einhaltung der Gewichtsvorgabe ist ein zwingendes Abnahmekriterium. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Inhalt der Ausschreibung sind insgesamt drei Fahrzeuge. Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind die Mengen für je ein Fahrzeug aufgeführt. Jedes Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei sind für die Berechnung folgende Gewichtsreserven einzuplanen: Tragenaufnahme und Trage: 139,5 kg Tragestuhl: 40 kg Sonstige Beladung: 125 kg Personen: drei Personen à 75 kg gem. DIN Bei der maximalen Gewichtsangabe handelt es sich um eine zwingende Eigenschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt. Fahrzeuge, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, können nicht abgenommen werden. Die Überschreitung der zGM stellt insofern ein Abnahmehindernis dar.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Cuxhaven kauft drei Krankenkraftwagen für den Rettungsdienst. Es handelt sich um zwei Typen: Typ A2 für den Krankentransport und Typ B für den Notfalleinsatz, beide nach der europäischen Norm DIN EN 1789. Jedes Fahrzeug darf maximal 3.500 kg wiegen — dabei müssen das Gewicht der Trage, des Tragestuhls, der medizinischen Ausrüstung und dreier Personen (zusammen über 500 kg) bereits eingerechnet sein. Fahrzeuge, die diese Grenze überschreiten, können nicht abgenommen werden. Der Auftrag richtet sich an Hersteller oder Händler von Rettungsfahrzeugen, die vergleichbare Fahrzeuge an öffentliche Auftraggeber geliefert haben.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis vergleichbarer Lieferungen von Krankenkraftwagen an öffentliche Auftraggeber
  • Eignung gemäß VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 299a, 299b, 108e, 333, 334 StGB sowie §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB
  • Fahrzeuge müssen DIN EN 1789 Typ A2/Typ B entsprechen
  • Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg als zwingende Abnahmevoraussetzung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines Krankenkraftwagens nach DIN EN 1789 Typ A2/Typ B - Krankentransportwagen / Notfallkrankenwagen

Jedes Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei sind für die Berechnung folgende Gewichtsreserven einzuplanen: Tragenaufnahme und Trage: 139,5 kg Tragestuhl: 40 kg Sonstige Beladung: 125 kg Personen: drei Personen à 75 kg gem. DIN Bei der maximalen Gewichtsangabe handelt es sich um eine zwingende Eigenschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt. Fahrzeuge, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, können nicht abgenommen werden. Die Überschreitung der zGM stellt insofern ein Abnahmehindernis dar.

CPV 34114121Frist 21. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link