Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH

Auftragswert

€600k

Zuschlag am

11. Mai 2026

TED·374677-2026

Lieferung von digitalen Handfunkgeräten für den Einsatzstellenfunk

Baden-Württemberg
Biberach an der Riss, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
IT-DienstleistungenSicherheitstechnikÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstFeuerwehrFunktechnikBehoerdenfunkSicherheitstechnikKommunikationstechnik
Auftragswert
~€870k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreisfeuerlöschverband Biberach schreibt die Beschaffung von insgesamt 1.000 digitalen Handfunkgeräten aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die Lieferung von Motorola- bzw. Sepura-Geräten inklusive Zubehör umfassen. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung zur Ausstattung der Einsatzkräfte.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung digitaler Einsatzstellenfunk

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreisfeuerlöschverband Biberach beschafft neue digitale Handfunkgeräte für seine Einsatzkräfte, um die Kommunikation bei Einsätzen sicherzustellen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst 700 Geräte des Typs Motorola MXP600FuG, während Los 2 die Lieferung von 300 Geräten des Typs Sepura SC2020 vorsieht. Beide Lose beinhalten neben den Funkgeräten auch das notwendige Zubehör. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Handfunkgeräte Motorola

Motorola MXP600FuG mit Zubehör, 700 Stück

CPV 32000000
LOT-0002Handfunkgeräte Sepura

Sepura SC2020 mit Zubehör, 300 Stück

CPV 32000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH · €600k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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