TED·400571-2026

Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm

Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und ZivilschutzHamm, GermanyVeröffentlicht 11. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Hamm beabsichtigt die Beschaffung von digitalen Funkgeräten und entsprechendem Zubehör für die Feuerwehr. Es handelt sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung, bei der die Stadt Hamm die Absicht erklärt, den Auftrag direkt an die SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH zu vergeben. Der Vertragsschluss ist für den 21.06.2026 vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm. Die Stadt Hamm beabsichtigt das Angebot der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, 48155 Münster anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 21.06.2026 den Vertrag zu schließen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Hamm plant die Anschaffung neuer digitaler Funkgeräte und des dazugehörigen Zubehörs, um die Kommunikation bei Einsätzen der Feuerwehr sicherzustellen. Da es sich um eine sogenannte ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die Stadt darüber, dass sie den Auftrag ohne ein offenes Ausschreibungsverfahren direkt an einen spezifischen Anbieter, die Firma SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, vergeben möchte. Dies ist ein rechtlicher Schritt, um die beabsichtigte Direktvergabe öffentlich zu machen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Die Ausrüstung ist essenziell für die tägliche Arbeit der Feuerwehr im Bereich Brandschutz und Katastrophenschutz.

IT-DienstleistungenSicherheitstechnikÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrDigitalfunkSicherheitstechnikKommunikationstechnikOeffentliche VerwaltungDirektvergabe
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm

Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Demgemäß besteht die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten (§§ 2, 3 BHKG NRW). Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Übungs- und Einsatztätigkeit der Feuerwehr Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Um die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz bereits vollständig auf den digitalen Funkverkehr für Feuerwehr und Rettungsdienst umgestellt.

CPV 32344210, 32000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
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    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert