TED·388800-2026·Schließt in 100 Tagen

Lieferung von Dienstpullovern für die Polizei Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenDuisburg, GermanyVeröffentlicht 8. Juni 2026
Auftragswert
~€2.4M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
15. Sept. 2026
100 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstpullovern aus. Der Bedarf wird auf ca. 48.000 Stück über eine Laufzeit von 24 Monaten geschätzt. Die Bekleidung muss spezifische technische Lieferbedingungen (TLP 4500 und TLP 9906) erfüllen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von blauen Pullovern für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Der blaue Pullover ist Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technischen Lieferbedingungen TLP 4500, Ausgabe 4 (Kapitel B1) und TLP 9906, Ausgabe 3 (Kapitel B2) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind, erfüllen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sucht einen Lieferanten für Dienstpullover, die von Einsatzkräften der Polizei getragen werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei der insgesamt etwa 48.000 Pullover abgerufen werden könnten. Die gelieferte Kleidung muss dabei exakt den technischen Vorgaben der Polizei NRW entsprechen, um den hohen Anforderungen im Dienstalltag gerecht zu werden. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, gibt es keine feste Abnahmegarantie für eine bestimmte Menge.

LieferaufträgeBekleidung und TextilienÖffentliche VerwaltungSicherheitsbehördenBekleidungPolizeiRahmenvereinbarungOeffentliche BeschaffungTextilien
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
  • Einhaltung der Technischen Lieferbedingungen TLP 4500 und TLP 9906
  • Bietergemeinschaftserklärung bei Bietergemeinschaften (Formular 531 EU)
  • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formular 533 EU)
  • Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag bei Bedarf (Formular 532 EU)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pullovern für die Polizei NRW

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf an ca. 48.000 Pullovern besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 62.400 Pullovern beziffert. Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

CPV 18230000, 18235100Frist 15. Sept. 2026720 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link