Lieferung von Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt die Lieferung von Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen in zwei Losen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 8,5 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen neutral (DHGFUSTW-N).
Das Logistik Zentrum Niedersachsen sucht einen Lieferanten für spezielle Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Standard-Einsatzfahrzeuge, während Los 2 neutrale Varianten ohne spezifische Kennzeichnung vorsieht. Das Logistik Zentrum fungiert hierbei als zentraler Beschaffer für die niedersächsische Landesverwaltung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr und wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Kein Anspruch auf Nachforderung von bewertungsrelevanten Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
2 LoteDas LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price1%
Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall auf das günstigste Angebot erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- price1%
Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall auf das günstigste Angebot erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Zeitplan
- 5. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung