Lieferung von Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst sowohl spezifische Diensthundeführerfahrzeuge als auch neutrale Ausführungen. Das Gesamtvolumen der Beschaffung beläuft sich auf 8,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von jeweils 360 Tagen pro Los.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen neutral (DHGFUSTW-N).
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht einen Lieferanten für spezielle Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Standard-Diensthundeführerfahrzeuge, während Los 2 neutrale Ausführungen dieser Fahrzeuge betrifft. Das LZN fungiert hierbei als zentraler Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung und andere öffentliche Stellen. Der Auftrag wird über eine Rahmenvereinbarung abgewickelt, wobei der Zuschlag jeweils an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben wird.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Kein Anspruch auf Nachforderung von bewertungsrelevanten Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
2 LoteDas LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price1%
Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall auf das günstigste Angebot erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- price1%
Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden im Vergabefall auf das günstigste Angebot erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung