Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für den Rhein-Sieg-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Rhein-Sieg-Kreis beschafft die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für das Kreishaus, Außenstellen sowie Berufskollegs und Förderschulen. Der Auftrag umfasst ein jährliches Gesamtvolumen von ca. 9.000 Megawattstunden, verteilt auf 25 Standorte, und ist für vier Jahre ab Januar 2027 befristet. Die Belieferung erfolgt inklusive der Abwicklung der Netznutzung. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis ermittelt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von CO2-neutralem Erdgas an das Kreishaus Siegburg und seine Außenstellen sowie die Berufskollegs und Förderschulen.
Der Rhein-Sieg-Kreis sucht einen Lieferanten für klimaneutrales Erdgas, das an 25 eigene Standorte wie das Kreishaus, Schulen und Außenstellen geliefert wird. Der Vertrag läuft vier Jahre lang ab Januar 2027 und deckt einen jährlichen Bedarf von rund 9.000 Megawattstunden ab. Der Preis beinhaltet nicht nur das Gas selbst, sondern auch die Gebühren für die Nutzung der Gasnetze. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Angebot, wobei ein aktueller Börsenpreis als Vergleichsbasis dient. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien nach GWB
- Abgabe einer vollständigen Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
- Vorlage eines ausgefüllten Angebotsformulars
- Eignungsnachweis über ESPL oder Präqualifikationsdatenbank
- Bereitschaft zur Lieferung inklusive Netznutzungsentgelte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bietende hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietenden sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertretungsperson bezeichnet ist, c) dass die bevollmächtigte Vertretungsperson die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden. >> 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes Angebotsformular__ - ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) (nur für Bietergemeinschaften)__ - ausgefülltes Formblatt Unteraufträge (nur sofern vorgesehen)__ ____ >> 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung "Ausschlussgründe"__ - Formblatt Referenzen__ - Eigenerklärung zum Bietenden__ - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU__ ____ >> 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl) - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) (nur für Bietergemeinschaften)__ - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags__ - Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)__ ____ Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.__ Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Hierzu ist im Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist.__ Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben. __ Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für den Rhein-Sieg-Kreis (Vertragslaufzeit 01.01.2027, 6:00 Uhr bis 01.01.2031, 6:00 Uhr). Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das zu vergebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 9,0 GWh jährlich und verteilt sich auf drei leistungsgemessene Lieferstellen und 22 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot. Zur Ermittlung werden für alle Anbieter beispielhaft gleiche Handelspreise für das Produkt THE-Natural-Gas-Year-Futures herangezogen und in die angebotenen Preisformeln eingesetzt. Für die so berechneten Energiepreise wird ein Durchschnittspreis über vier Lieferjahre berechnet. Das Angebot, welches auf dieser Basis zum niedrigsten durchschnittlichen Energiepreis und damit zu den niedrigsten Kosten führt, ist das günstigste Angebot und erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das erste Lieferjahr. Sollte dies ebenfalls identisch sein, wird das Angebot bezuschlagt, das zuerst bei der Vergabestelle bzw. dem Vergabeportal eingereicht wurde.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung