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Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W)

Gemeinde AhrensbökAhrensbök, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€35k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Ahrensbök schreibt die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein bereits im Bau befindliches Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) aus. Da das Los Beladung in einer vorangegangenen Ausschreibung ausgesetzt wurde, erfolgt nun die erneute Beschaffung. Der Auftrag umfasst die Ausstattung des Fahrzeugs mit notwendigen Einsatzmitteln.

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Die Gemeinde Ahrensbök beschafft ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W. In der vorangegangenen Veröffentlichung wurde das Los Beladung ausgesetzt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Ahrensbök sucht einen Lieferanten für die feuerwehrtechnische Beladung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs, kurz TSF-W. Ein TSF-W ist ein kleines Löschfahrzeug, das speziell für den Einsatz in kleineren Feuerwehren konzipiert ist und über einen eigenen Wassertank sowie eine Tragkraftspritze verfügt. Da die Beladung in einem früheren Verfahren nicht vergeben wurde, wird dieser Teil nun separat ausgeschrieben. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Ausstattung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz mitbringen.

FeuerwehrbedarfAusrüstungÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrRettungstechnikFahrzeugausstattungOeffentliche BeschaffungBrandschutz
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Beladungsgegenständen für ein im Bau befindliches T SF-W; Ahrensbök

Die Gemeinde Ahrensbök beschafft ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W. In der vorangegangenen Veröffentlichung wurde das Los Beladung ausgesetzt.

CPV 35110000Frist 5. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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