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Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2026/2027

Landratsamt GörlitzGörlitz, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Görlitz schreibt die Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst der Saison 2026/2027 aus. Die Lieferung erfolgt in mehreren Teilmengen an verschiedene Standorte der Straßenmeistereien im Kreisgebiet. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung für Streusalz (NaCl).

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Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2026/2027 an die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Görlitz sucht einen Lieferanten für Auftausalz, das in der Wintersaison 2026/2027 für die Straßenmeistereien benötigt wird. Das Salz wird in mehreren Teilmengen an verschiedene Standorte im Landkreis geliefert, um die Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen zu gewährleisten. Es handelt sich um eine klassische Beschaffung von Streusalz (Natriumchlorid) für den öffentlichen Winterdienst. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Logistik von Schüttgut und der Belieferung öffentlicher Einrichtungen mitbringen.

LieferleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWinterdienstStrassenmeistereiLogistikOeffentliche VerwaltungKommunaler Bedarf
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2026/2027 an die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz

Lieferung von Auftausalz (NACl) an die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz in mehreren Teilmengen an unterschiedliche Lieferorte, für den Winterdienst 2026/2027.

CPV 34927100Frist 21. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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