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Lieferung von Arbeits- und Warnschutzkleidung

Hessen
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
Textilien und BekleidungBedarfsartikelÖffentliche VerwaltungArbeitskleidungOeffentliche VerwaltungTextilbeschaffungArbeitsschutzFrankfurt Am Main
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Frankfurt am Main schreibt die Lieferung von Arbeits- und Warnschutzkleidung inklusive Veredelung mit Logos und Schriftzügen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose für Warnbekleidung und Arbeitskleidung unterteilt. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beauftragt wird die Belieferung der Stadt Frankfurt am Main mit Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie bei Bedarf deren Veredelung mit Logos und Schriftzügen der jeweiligen Ämter und Betriebe gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Frankfurt am Main sucht einen Lieferanten für Arbeits- und Warnschutzkleidung, die bei Bedarf mit den Logos der verschiedenen städtischen Ämter und Betriebe versehen werden soll. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst Warnbekleidung, Los 2 umfasst allgemeine Arbeitskleidung. Da die Vergabe rein über den Preis erfolgt, ist ein effizientes Kostenmanagement für Bieter entscheidend. Der Vertrag läuft über einen längeren Zeitraum und richtet sich an Unternehmen, die eine zuverlässige Belieferung der städtischen Infrastruktur sicherstellen können.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklaerung zu Ausschlussgruenden nach §§ 123, 124 GWB
  • Angaben zu Verstoessen gegen das Schwarzarbeitsbekaempfungsgesetz
  • Angaben zu Verstoessen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Angaben zu Verstoessen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Arbeitskleidung Basic

Beauftragt wird die Belieferung der Stadt Frankfurt am Main mit Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie bei Bedarf deren Veredelung mit Logos und Schriftzügen der jeweiligen Ämter und Betriebe gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

CPV 18100000Frist 25. Aug. 2026
LOT-0002Warnbekleidung Basic

Beauftragt wird die Belieferung der Stadt Frankfurt am Main mit Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie bei Bedarf deren Veredelung mit Logos und Schriftzügen der jeweiligen Ämter und Betriebe gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

CPV 18100000Frist 25. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Die Punkte für den Preis berechnen sich nachfolgender Formel: Punkte_Preiskriterium = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 100 Der günstigste Bieter erhält 100 Punkte, alle anderen entsprechend weniger anteilig.

    100%
  • price

    Die Punkte für den Preis berechnen sich nachfolgender Formel: Punkte_Preiskriterium = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 100 Der günstigste Bieter erhält 100 Punkte, alle anderen entsprechend weniger anteilig.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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