Lieferung von Apple iPads inklusive Registrierung im Apple Business Manager
Was wird ausgeschrieben
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt die Beschaffung von Apple iPads aus. Der Auftrag beinhaltet neben der Hardwarelieferung auch die technische Einbindung der Geräte in den Apple Business Manager. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 6. Juli 2026.
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Lieferung von iPad's für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inkl. Registrierung im AppleBusinessManager.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, ein Verkehrsunternehmen in der Region Mannheim, benötigt neue Apple iPads für den betrieblichen Einsatz. Der Auftrag umfasst nicht nur die reine Lieferung der Hardware, sondern auch die notwendige Registrierung der Geräte im Apple Business Manager, einer Plattform zur zentralen Verwaltung von Apple-Geräten in Unternehmen. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, liegt der Fokus des Wettbewerbs auf einem kosteneffizienten Angebot. Interessierte Unternehmen müssen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wie etwa Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit, vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
- Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz)
- Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
- Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (falls zutreffend)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von iPad's für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inkl. Registrierung im AppleBusinessManager.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung