Lieferung von 90 Iridium-PTT-Satellitenfunkgeräten

Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg schreibt die Beschaffung von 90 Iridium-PTT-Satellitenfunkgeräten aus. Die Geräte sind für die Kommunikation der Feuerwehraufsicht bestimmt und müssen mit der bestehenden K-Funk-Infrastruktur kompatibel sein. Die Lieferung erfolgt an 90 verschiedene Standorte innerhalb Baden-Württembergs.
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Gegenstand dieser Vergabe ist die Lieferung von 90 Iridium-PTT-Satellitenfunkgeräten (MRT) an 90 verschiedene, vom Auftraggeber benannte Adressen.
Das Innenministerium von Baden-Württemberg beschafft 90 spezielle Satellitenfunkgeräte, um die Kommunikation der Feuerwehraufsicht auch in Gebieten ohne Mobilfunknetz sicherzustellen. Da das Land bereits eine bestehende Infrastruktur für diese Funktechnik nutzt, müssen die neuen Geräte technisch mit dem System eines spezifischen Anbieters kompatibel sein und dort integriert werden. Die Funkgeräte sollen an 90 verschiedene Adressen im gesamten Bundesland geliefert werden. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Hardware zur Ergänzung des bestehenden K-Funk-Netzes.
Aufteilung in Lose
1 LotZur Sicherstellung einer jederzeit zuverlässigen Kommunikationsfähigkeit der oberen und unteren Feuerwehraufsicht hat das Innenministerium im Jahr 2024 Iridium-PTT-Satellitenfunkgeräte bei der Firma abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH, einschließlich der damit zusammenhängenden Infrastruktur-Umgebung "K-Funk" beschafft. Die auszuliefernden Funkgeräte müssen mit dem bereits betriebenen System der Firma abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH kompatibel sein und dort integriert werden. Der Lieferumfang umfasst zudem die erforderlichen Anschlusskabel, Antennenkomponenten und 230V-Netzteile. Weiterhin umfasst die Leistung die Grundkonfiguration der Gerätesoftware, die Ersteinrichtung und Inbetriebnahme der Geräte sowie die Bereitstellung der erforderlichen Softwareupdates und eines geeigneten Tools für künftige Softwareupdates im bestehenden System K-Funk. Die Nutzung der bestehenden K-Funk-Rufgruppen ist sicherzustellen. Die Betriebskosten sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 14.05.2030 zu berücksichtigen. Um zu gewährleisten, dass ein einheitlicher Betriebs- und Sicherheitsstandard für die eingesetzten Endgeräte erhalten bleibt, muss der Bieter im Innenverhältnis mit unserem Dienstleistungs-Vertragspartner abel & käufl Vereinbarungen treffen, die Regelungen zu den Themen Support, Entstörung, Garantie und Änderungsmanagement enthalten. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 4) zu entnehmen.
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung