Vergabeentscheid (verknüpfte Bekanntmachung)

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·400680-2026

Lieferung von 6 Rack-Servern inklusive Service

UD
Neubiberg, Germany·Veröffentlicht 11. Juni 2026
IT-DienstleistungenHardwareÖffentliche VerwaltungBildungswesenIt HardwareServer InfrastrukturOeffentliche VerwaltungWartungsvertragIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Juni 2026
-38 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität der Bundeswehr München schreibt die Beschaffung von 6 Rack-Servern inklusive eines 60-monatigen Servicevertrags aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 18. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von 6 Rack-Servern inkl. Service

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität der Bundeswehr München benötigt neue IT-Hardware in Form von sechs Rack-Servern für ihren Campusbetrieb. Neben der reinen Hardware-Lieferung ist ein Servicevertrag über eine Laufzeit von fünf Jahren (60 Monate) Bestandteil des Auftrags. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das Projekt richtet sich an IT-Systemhäuser oder Hardware-Lieferanten, die in der Lage sind, Server-Infrastruktur inklusive langfristiger Wartungsleistungen bereitzustellen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rack-Server inkl. Service

6 Rack-Server 60 Monate Service

CPV 48820000Frist 18. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Nur der Preis ist relevant.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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