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Lieferung von 5 batterieelektrischen Solobussen inkl. Instandhaltung

Bayern
Erlangen, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
FahrzeugeInstandhaltungÖffentliche VerwaltungVerkehrswesenElektromobilitaetOepnvBusbeschaffungInstandhaltungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH schreibt die Beschaffung von fünf batterieelektrischen Solobussen inklusive eines fünfjährigen Wartungs- und Servicevertrags aus. Der Vertrag beinhaltet eine Option zur Verlängerung um weitere drei Jahre. Die Leistung umfasst neben der Fahrzeuglieferung auch die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, Ersatzteilversorgung und Personalschulung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die ESTW beabsichtigen die Vergabe zur Lieferung von Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Fahrzeuge über den gesamten Vertragszeitraum. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 5 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Durchführung von Service- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Endabnahme, mit der Option zur Verlängerung um weitere 3 Jahre. Dies umfasst folgende Leistungen: • Lieferung von 5 straßenzugelassenen, technisch ausgereiften und normgerechten Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb, • Sicherstellung der vollständigen Betriebs- und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge im täglichen Linienbetrieb, • Durchführung von Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen zur Gewährleistung der technischen Verfügbarkeit und Betriebssicherheit, • Durchführung von Inspektionen, regelmäßigen Prüfungen sowie vorbeugender Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen, • Fehlerdiagnose, Störungsbeseitigung sowie Durchführung notwendiger Reparaturen einschließlich Ersatzteilversorgung, • Bereitstellung eines geeigneten Werkstatt- und Servicekonzeptes inkl. Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsgarantien, • Dokumentation aller Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in geeigneter Form (digital und/oder analog), • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Ersatzteilverfügbarkeit über den gesamten Vertragszeitraum, • Schulung des Personals der ESTW im Umgang mit den Fahrzeugen sowie in grundlegenden Bedien- und Wartungstätigkeiten, • Bereitstellung technischer Dokumentationen sowie gegebenenfalls eines digitalen Zugangs zu fahrzeugbezogenen Daten und Serviceinformationen, • Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte hinsichtlich Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Lebenszyklus der Fahrzeuge und Komponenten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Erlanger Stadtwerke suchen einen Anbieter für fünf neue Elektro-Solobusse, die im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden sollen. Neben der reinen Lieferung der Fahrzeuge ist der Auftragnehmer für die Wartung und Instandhaltung über einen Zeitraum von fünf Jahren verantwortlich, wobei eine Verlängerungsoption um drei weitere Jahre besteht. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Fehlerdiagnose, die Ersatzteilversorgung sowie die Schulung des Werkstattpersonals der Stadtwerke. Ziel ist es, die Betriebsbereitschaft der E-Busse langfristig sicherzustellen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Ausfüllen der Formblätter A.1.1 bis A.1.2 des Teilnahmeantrags

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Weitere Gründe wie folgt: Bieter können bzw. müssen nach Maßgabe der §§ 123,124 GWB im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Zum Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter A.1.1 bis A1.2 des Teilnahmeantrages (Dokument 1020_Bewerbungsunterlagen und Nachweise) auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen, sofern zulässig, in angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 51 Abs. 2 SektVO.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von 5 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb Service und Instandhaltung der gelieferten Fahrzeuge für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Endabnahme mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre

Die ESTW beabsichtigen die Vergabe zur Lieferung von Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Fahrzeuge über den gesamten Vertragszeitraum. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 5 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Durchführung von Service- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Endabnahme, mit der Option zur Verlängerung um weitere 3 Jahre. Dies umfasst folgende Leistungen: • Lieferung von 5 straßenzugelassenen, technisch ausgereiften und normgerechten Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb, • Sicherstellung der vollständigen Betriebs- und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge im täglichen Linienbetrieb, • Durchführung von Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen zur Gewährleistung der technischen Verfügbarkeit und Betriebssicherheit, • Durchführung von Inspektionen, regelmäßigen Prüfungen sowie vorbeugender Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen, • Fehlerdiagnose, Störungsbeseitigung sowie Durchführung notwendiger Reparaturen einschließlich Ersatzteilversorgung, • Bereitstellung eines geeigneten Werkstatt- und Servicekonzeptes inkl. Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsgarantien, • Dokumentation aller Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in geeigneter Form (digital und/oder analog), • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Ersatzteilverfügbarkeit über den gesamten Vertragszeitraum, • Schulung des Personals der ESTW im Umgang mit den Fahrzeugen sowie in grundlegenden Bedien- und Wartungstätigkeiten, • Bereitstellung technischer Dokumentationen sowie gegebenenfalls eines digitalen Zugangs zu fahrzeugbezogenen Daten und Serviceinformationen, • Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte hinsichtlich Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Lebenszyklus der Fahrzeuge und Komponenten.

CPV 34144910, 34121100, 50113000, 50113100, 50113200
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Preis Für die Wertung der Angebote wird der Angebotspreis herangezogen. Der Angebotspreis wird entsprechend dem Leistungsverzeichnis (4040 Leistungsverzeichnis) aus Investitions- und Instandhaltungskosten ermittelt. Bei der Wertung werden Basispositionen und Optionen gleichermaßen berücksichtigt. Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 450 Wertungspunkte). Mit zunehmendem Angebotspreis nehmen die Wertungspunkte proportional ab. Ein Angebot, das 4.500.000,- EUR über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhält 0 (null) Wertungspunkte in diesem Kriterium. Dazwischen und darüber hin-aus verteilen sich die Wertungspunkte linear. Wertungspunkte = 450 x ( 1 – („Angebotspreis“ – „niedrigster Angebotspreis“) / 4.500.000,- EUR ) Bei diesem Wertungskriterium können maximal 450 Wertungspunkte erreicht werden.

    450%
  • quality

    Erfüllungsgrad Lastenheft Bei diesem Wertungskriterium können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich wie folgt: Jede Anforderung im Lastenheft stellt ein Unterkriterium dar. Die Unterkriterien gliedern sich dabei in (i) Leistungskriterien, deren Erfüllung nicht zwingend ist also im Falle der nicht voll-ständigen oder teilweisen Erfüllung nicht zu einem Angebotsausschluss führt – und deren Erfüllungsgrad mit Kriterienpunkten bewertet wird („Soll-Kriterien“), sowie in (ii) Leistungskriterien, die eine Mindestanforderung darstellen und deren Erfüllung daher zwingend ist und damit zu einem Angebotsausschluss im Falle der nicht vollständigen Erfüllung führt („Muss-Kriterien“). Bewertung der Soll-Kriterien: Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne Unterkriterium erreichen kann (sog. Kriterienpunkte), sind im Lastenheft in der Spalte „Gewichtung“ angegeben. Der Bieter ist aufgefordert, in der Kriterienliste in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ je Unterkriterium anzugeben, inwieweit er die beschriebenen Anforderungen er-füllt. Hierbei macht der Bieter jeweils eine der folgenden Angaben:  Werden die beschriebenen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt, trägt der Bieter ein „A“ ein. Ein „A“ ist nur einzutragen, sofern der Bieter die Funktion im angebotenen Produkt zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bereits vollständig implementiert hat und im Realbetrieb einsetzt.  Werden die beschriebenen Anforderungen weitestgehend erfüllt, trägt der Bieter ein „B“ ein. „Weitestgehend erfüllt“ bedeutet, dass das Angebot nur eine unerhebliche Abweichung zu den beschriebenen Anforderungen aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erklärung Bieter (Abweichungen >B<, >C<)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind.  Werden die beschriebenen Anforderungen teilweise erfüllt, trägt der Bieter ein „C“ ein. Die beschriebenen Anforderungen gelten dann als „teilweise erfüllt“, wenn das Angebot eine erhebliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen von der geforderten Leistung/Funktion aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erklärung Bieter (Abweichungen >B<, >C<)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind.  Werden die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, trägt der Bieter ein „D“ ein. Diese Angaben des Bieters werden als „Selbsteinschätzung“ bezeichnet. Im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung überprüft die Vergabestelle die Angaben und Erläuterungen des Bieters und wird diese Selbsteinschätzung bei der Angebotswertung im Falle einer abweichenden Beurteilung durch die Vergabestelle korrigieren und insoweit durch ihre Wertungsbeurteilung ersetzen. Anschließend erfolgt die Vergabe der Kriterienpunkte:  Bei dem Erfüllungsgrad „A“ erhält der Bieter 100% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,  bei dem Erfüllungsgrad „B“ erhält der Bieter 70% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,  bei dem Erfüllungsgrad „C“ erhält der Bieter 30% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,  und bei dem Erfüllungsgrad „D“ erhält der Bieter keine Kriterienpunkte  für das jeweilige Soll-Kriterium. Mindestanforderungen (Muss-Kriterien) Wie bei den Soll-Kriterien ist der Bieter aufgefordert, in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt. Ist auch nur ein Muss-Kriterium nicht voll erfüllt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Bei den Muss-Kriterien handelt es sich daher um sog. Ausschlusskriterien. Gesamtbewertung des Wertungskriteriums „Erfüllungsgrad Leistungsbeschrei-bung“: Die Kriterienpunkte werden mit nachfolgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet: Wertungspunkte = 100 x („erreichte Kriterienpunkte“ / „maximal erreichbare Kriterienpunkte“)

    100%
  • quality

    Konzeptionelle Lösungsvorschläge HV-Anlagen Bei diesem Wertungskriterium können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich als Summe der je Konzept erreichten Punkte wie folgt: Konzept Nr. / Name / entspricht max. erreichbare Wertungspunkte 1 / Systemkonfiguration / 30 4 / Energiekonzept / 25 5 / Heizung / Lüftung / Klimatisierung / 25 6 / Batteriespeicher / 20 Summe / 100 Die einzelnen Konzepte werden nach festgelegten Unterkriterien bewertet. Punkte je Konzept Die subjektive Bewertung jedes Unterkriteriums erfolgt in folgenden Abstufungen. Der Bieter erhält von der erreichbaren Punktzahl folgende Prozentwerte: - Das Unterkriterium wird in vollem Umfang erfüllt: 100% - Das Unterkriterium wird nahezu vollständig erfüllt („nahezu vollständig“ heißt, dass nur eine oder wenige unerhebliche Abweichungen vorliegen): 75% - Das Unterkriterium wird teilweise erfüllt („teilweise erfüllt“ heißt, dass eine deutliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen vorliegen): 50% - Das Unterkriterium wird in einem geringen Umfang erfüllt („im geringen Umfang erfüllt“ heißt, dass mehrere deutliche Abweichungen vorliegen): 25% - Das Unterkriterium wird nicht erfüllt 0% Die Punkte je Unterkriterium ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren max. Punktzahl für das jeweilige Unterkriterium mit dem entsprechenden Prozentwert. Die Wertungspunkte ergeben sich aus der Summe der erreichten Punkte: Wertungspunkte = 100 x („erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“)

    100%
  • quality

    Konzeptionelle Lösungsvorschläge Mechanik und Fertigung Bei diesem Wertungskriterium können maximal 150 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich als Summe der je Konzept erreichten Punkte wie folgt: Konzept Nr. / Name / entspricht max. erreichbare Wertungspunkte 2 / Instandhaltung / 100 3 / Korrosionsschutz / 20 7 / Lieferplan / 30 Summe / 150 Die einzelnen Konzepte werden nach festgelegten Unterkriterien bewertet. Punkte je Konzept Die subjektive Bewertung jedes Unterkriteriums erfolgt in folgenden Abstufungen. Der Bieter erhält von der erreichbaren Punktzahl folgende Prozentwerte: - Das Unterkriterium wird in vollem Umfang erfüllt: 100% - Das Unterkriterium wird nahezu vollständig erfüllt („nahezu vollständig“ heißt, dass nur eine oder wenige unerhebliche Abweichungen vorliegen): 75% - Das Unterkriterium wird teilweise erfüllt („teilweise erfüllt“ heißt, dass eine deutliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen vorliegen): 50% - Das Unterkriterium wird in einem geringen Umfang erfüllt („im geringen Umfang erfüllt“ heißt, dass mehrere deutliche Abweichungen vorliegen): 25% - Das Unterkriterium wird nicht erfüllt 0% Die Punkte je Unterkriterium ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren max. Punktzahl für das jeweilige Unterkriterium mit dem entsprechenden Prozentwert. Die Wertungspunkte ergeben sich aus der Summe der erreichten Punkte: Wertungspunkte = 150 x („erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“)

    150%
  • quality

    Teststellung Die je Prüfszenario erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in Wertungspunkte erfolgt wie folgt: Wertungspunkte = 200 * „erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“ Bei diesem Wertungskriterium können maximal 200 Wertungspunkte erreicht werden. Die Teststellung ist ein nicht verpflichtender Wertungspunkt innerhalb dieses Vergabeverfahrens. Eine Nicht-Teilnahme eines Bieters führt nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Wenn der Bieter von vorneherein bekannt gibt, dass er kein vergleichbares Fahrzeug für die Teststellung bereitstellen kann, entfällt diese. Das Angebot bleibt auch in diesem Fall wertbar und der Bieter erhält im Rahmen des gesamten Zuschlagskriteriums „Teststellung“ 0 Punkte.

    200%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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