Lieferung von 49 Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für baden-württembergische Kommunen
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg beschafft im Wege einer gemeinsamen Landesbeschaffung 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W). Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell, feuerwehrtechnischem Aufbau sowie der zugehörigen Tragkraftspritze für die teilnehmenden Gemeinden und Landkreise. Die Fahrzeuge werden in einem einzigen Los vergeben, wobei die technische Beladung separat ausgeschrieben wird. Die Lieferung ist für das Jahr 2026 geplant.
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Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).
Die Landesregierung von Baden-Württemberg beschafft gemeinsam für viele Gemeinden und Landkreise insgesamt 49 Feuerwehrfahrzeuge vom Typ Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W). Dabei werden Fahrgestell, Aufbau und die eigentliche Pumpe als eine Einheit geliefert, damit die Kommunen den Verwaltungsaufwand reduzieren und höhere Landesfördergelder erhalten. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz in den Feuerwehren des Landes vorgesehen, wobei die eigentliche Ausrüstung und das Equipment später in einem separaten Schritt beschafft werden. Die Lieferung ist für das Jahr 2026 geplant und wird in einem einzigen Los an einen Hersteller vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Herstellung und Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen
- Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach VgV
- Fähigkeit zur Lieferung von Fahrgestell, Aufbau und Pumpe als Gesamtsystem
- Einhaltung der spezifischen technischen Leistungsbeschreibung
- Verfügbarkeit von Referenzen für kommunale oder behördliche Fahrzeugbeschaffungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
vgl. §§ 123, 124 GWB Vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotAktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung