Lieferung von 4.500 Tonnen Wasserbausteinen und 2.000 Tonnen Schroppen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 250.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- CPV-Codes
- In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse (14500000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 446191-2026
- Verfahrensnummer
- 8801c1ab-4fb8-4377-8b33-c9f30c27708b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft 4.500 Tonnen Wasserbausteine und 2.000 Tonnen Schroppen für die Sanierung des linken Ufers der Loisach bei Wolfratshausen. Die Materialien müssen nach den Technischen Lieferbedingungen für Wasserbausteine (TLW) 2022 und der Norm DIN EN 13383-1 geeignet sein; der geschätzte Auftragswert beträgt 250.000 Euro. Angebote können bis zum 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Wasserbausteinen zur Uferschutzsanierung Fkm 2,438 bis 2,69 links an der Loisach bei Wolfratshausen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung Wasserbausteine
Lieferung von 4.500 to Wasserbausteinen und 2.000 to Schroppen mit nachgewiesener Eignung nach TLW 2022 und DIN EN 13383-1.
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 555980-2026
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