Lieferung von Wasserbausteinen verschiedener Größenklassen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 120.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- CPV-Codes
- In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse (14500000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 524564-2026
- Verfahrensnummer
- e768be26-3408-4c1a-bd51-ef36d7b3b014
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft insgesamt 2.900 Tonnen Wasserbausteine: 850 Tonnen Schroppen der Körnung CP 45/125, 1.500 Tonnen Steine der Größe 800/120 und 550 Tonnen der Größe 1200/1600. Die Steine müssen nach den Technischen Lieferbedingungen für Wasserbausteine (TLW) 2022 geeignet sein; die Ausschreibung betrifft den Raum Weilheim in Oberbayern, und die Angebotsfrist endet am 1. September 2026.
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Leistungsbeschreibung
23-415-P-04-11 Lieferung Steinmaterial. Lieferung von Wasserbausteinen verschiedener Größenklassen: Schroppen CP 45/125: 850 to; WB-Steine 800/120: 1.500 to; WB-Steine 1200/1600: 550 to mit nachgewiesener Eignung nach TLW 2022.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung Steinmaterial
Lieferung von Wasserbausteinen verschiedener Größenklassen: Schroppen CP 45/125: 850 to; WB-Steine 800/120: 1.500 to; WB-Steine 1200/1600: 550 to. mit nachgewiesener Eignung nach TLW 2022.
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 689181-2026
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