Lieferung von 430 m³ Transportbeton für einen Wildholzrückhalt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 73.250 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Beton (44114000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 407412-2026
- Verfahrensnummer
- b8c403ee-66dd-4186-9aaa-fc3fb1e12f09
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft 430 m³ Transportbeton für Wasserbauarbeiten zur Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach. Der Leistungsort liegt in der Region DE21D. Der geschätzte Auftragswert beträgt 73.250 Euro; Angebote können bis zum 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
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Leistungsbeschreibung
Wasserbauarbeiten im Zuge der Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung Transportbeton
Lieferung von 430 m³ Transportbeton.
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 546141-2026
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