Anmietung von Baggergeräten mit Bedienpersonal für einen Wildholzrückhalt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 400.375 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Löffelbagger (43261000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 408273-2026
- Verfahrensnummer
- 32a73312-042d-4f90-b86e-07bc59259797
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft Baggergeräte einschließlich Bedienpersonal für Wasserbauarbeiten zur Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach. Der geschätzte Auftragswert beträgt 400.375 Euro. Die Leistung wird in der Region Weilheim in Oberbayern erbracht; Angebote müssen bis zum 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Wasserbauarbeiten im Zuge der Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Baggerarbeiten
Anmietung von Geräten mit Bedienpersonal.
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 544786-2026
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