Lieferung von 6.500 Tonnen Wasserbausteinen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 276.250 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse (14500000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 408915-2026
- Verfahrensnummer
- a41846a8-0685-47d0-b962-55054eabf7c7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft 6.500 Tonnen Wasserbausteine für die Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach. Die Steine müssen nach den Technischen Lieferbedingungen Wasserbau 2022 (TLW 2022) und der europäischen Norm DIN EN 13383-1 geeignet sein; der geschätzte Auftragswert beträgt 276.250 Euro. Die Lieferung ist der Region Weilheim in Oberbayern zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Wasserbauarbeiten im Zuge der Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung Wasserbausteine
Lieferung von 6.500 to Wasserbausteinen mit nachgewiesener Eignung nach TLW 2022 und DIN EN 13383-1.
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 546639-2026
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