Lieferung von 6.500 Tonnen Wasserbausteinen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
276.250 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.06.2026
CPV-Codes
In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse (14500000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
408915-2026
Verfahrensnummer
a41846a8-0685-47d0-b962-55054eabf7c7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschafft 6.500 Tonnen Wasserbausteine für die Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach. Die Steine müssen nach den Technischen Lieferbedingungen Wasserbau 2022 (TLW 2022) und der europäischen Norm DIN EN 13383-1 geeignet sein; der geschätzte Auftragswert beträgt 276.250 Euro. Die Lieferung ist der Region Weilheim in Oberbayern zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 14. Juli 2026 um 14:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Wasserbauarbeiten im Zuge der Herstellung eines Wildholzrückhalts am Wildbach Hammersbach.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung Wasserbausteine

    Lieferung von 6.500 to Wasserbausteinen mit nachgewiesener Eignung nach TLW 2022 und DIN EN 13383-1.

    Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 546639-2026

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