Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SCB GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

9. Juni 2026

TED·415490-2026

Lieferung von 250 Notebooks und 300 Dockingstationen

Sachsen
Plauen, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
IT-DienstleistungenBĂĽrobedarfĂ–ffentliche VerwaltungIt HardwareNotebooksOeffentliche VerwaltungIt BeschaffungHardware Lieferung
Auftragswert
~€295k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Vogtlandkreis schreibt die Beschaffung von 250 Notebooks sowie 300 passenden Dockingstationen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hardware in zwei verschiedenen Formaten. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 250 Notebooks inkl. Zubehör

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Vogtlandkreis benötigt neue IT-Ausstattung für seine Verwaltung und sucht einen Lieferanten für insgesamt 250 Notebooks und 300 Dockingstationen. Die Bestellung unterteilt sich in 180 Standard-Notebooks mit 14 Zoll Bildschirmdiagonale sowie 70 flexiblere 2-in-1-Geräte mit 13,3 Zoll Display. Da der Auftrag über den Preis vergeben wird, liegt der Fokus auf einem wirtschaftlich attraktiven Angebot für die Hardware. Es handelt sich um eine klassische IT-Beschaffung zur Modernisierung der Arbeitsplätze in der Region Vogtland.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 250 Notebooks inkl. Zubehör

Lieferung von 180 Notebooks in 14 Zoll, 70 Notebooks in 13,3 Zoll 2-in-1 sowie 300 Dockingstationen

CPV 30213100, 30213200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gesamtpreis brutto

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SCB GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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