Lieferung von 2 Entsorgungsfahrzeugen mit Aufbau und Schüttensystem für kommunale Abfallentsorgung
Was wird ausgeschrieben
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH in Erfurt beschafft zwei Abfallsammelfahrzeuge mit Spezialaufbauten. Die Ausschreibung umfasst 4 Lose: zwei 3-Achs-Fahrgestelle (Los 1), Pressmüll-Aufbau für Papiersammlung mit Kammschütte (Los 2), Drehtrommelsystem (Los 3) und zwei Schüttungen für entleerbare Abfallbehälter gemäß DIN EN 840-1 bis 840-3 (Los 4). Die Lieferung erfolgt gestaffelt bis Dezember 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Los 1 Zwei 3-Achs-Fahrgestelle 6x2/4 Low Entry mit Niedrigrahmen, Einzelbereifte Nachlaufachse für die Abfallsammelfahrzeug; Los 2 Abfallsammelaufbau - Pressmüll für Papiersammlung mit Vorrüstung für einen Automatik-Lifter mit geteilter Kammschütte, aufgebaut auf ein Low Entry FG mit Radstand 3.450mm; Los 3 Drehtrommelsystem aufgebaut auf ein Low Entry-Fahrgestell mit Radstand 3450mm; Los 4 zwei Schüttungen für entleerbare Abfallsammelbehälter gem. DIN EN 840-1 bis 840-3.
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH (Stadtwirtschaft Erfurt) beschafft zwei moderne Abfallsammelfahrzeuge für die kommunale Müllentsorgung in Erfurt. Jedes Fahrzeug besteht aus einem 3-Achs-Fahrgestell mit Niedrigrahmen und wird mit verschiedenen Aufbausystemen ausgestattet: einem Pressmüllsystem für die Papiersammlung, einem Drehtrommelsystem sowie Schüttungen für das Einsammeln von Abfallbehältern nach DIN EN 840. Die Beschaffung ist in vier Lose aufgeteilt, wobei die Lieferung der Fahrgestelle bis August 2026 und die restlichen Aufbauten bis Dezember 2026 erfolgen müssen. Der Auftraggeber ist ein kommunales Unternehmen, das für die Abfallentsorgung in Erfurt zuständig ist.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung nach § 123 und § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis vergleichbarer Lieferungen von Abfallsammelfahrzeugen oder Nutzfahrzeugen
- Erklärung zur Einhaltung der Nachfrist bei fehlenden Unterlagen
- Bieterkommunikation über die Vergabeplattform
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Aufteilung in Lose
4 LoteLos 1 - Zwei 3-Achs-Fahrgestelle 6x2/4 Low Entry mit Niedrigrahmen, Einzelbereifte Nachlaufachse für die Abfallsammelfahrzeug. Die Lieferung muss bis zum 30.08.2026 erfolgen.
Los 2 Abfallsammelaufbau - Pressmüll für Papiersammlung mit Vorrüstung für einen Automatik-Lifter mit geteilter Kammschütte, aufgebaut auf ein Low Entry FG mit Radstand 3.450mm. Die Lieferung muss bis zum 30.10.2026 erfolgen.
Los 3 - Drehtrommelsystem aufgebaut auf ein Low Entry-Fahrgestell mit Radstand 3450mm Die Lieferung muss bis zum 30.10.2026 erfolgen.
Los 4 - zwei Schüttungen für entleerbare Abfallsammelbehälter gem. DIN EN 840-1 bis 840-3 Die Lieferung muss bis zum 15.12.2026 erfolgen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.
- price
Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.
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Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.
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Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung