TED·503108-2026·Schließt in 27 Tagen

Lieferung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW/MTF)

Nordrhein-Westfalen
Schermbeck, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
Fahrzeuge und TransportmittelÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstFahrzeugbeschaffungFeuerwehrtechnikOeffentliche VerwaltungNutzfahrzeugeKommunalbedarf
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Schermbeck schreibt die Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW/MTF) aus. Der Auftrag ist in zwei Teile gegliedert: das Fahrgestell und den Aufbau. Die Lieferfrist beträgt 75 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Schermbeck sucht einen Anbieter für die Lieferung von zwei Mannschaftstransportwagen, die häufig von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen für den Personentransport genutzt werden. Die Ausschreibung ist in zwei technische Bereiche unterteilt: das Fahrgestell und den spezifischen Aufbau des Fahrzeugs. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie keine schwerwiegenden Straftaten oder Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten begangen haben. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 50 Prozent über den Preis und zu 50 Prozent über technische Merkmale sowie ein eingereichtes Konzept.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Erfüllung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen
  • Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß Vergabeunterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Details siehe zusätzlich in Vergabeunterlagen Bewerbungsbedingungen 3.2 3.2 Ausschlussgründe Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau

Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau

CPV 34144210, 35412500, 35000000Frist 17. Aug. 202675 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen Wertungskriterien Preis | Wertungspreis PG: 50%

  • quality

    siehe Wertungskriterien, Vergabeunterlagen Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB: 25% Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"): 25%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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