Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Reitec Kommunaltechnik GmbH

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·469155-2026

Lieferung von zwei Geräteträgern

Mecklenburg-Vorpommern
Rostock, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
Fahrzeuge und ZubehörAbfallwirtschaftÖffentliche VerwaltungKommunaltechnikFahrzeugbeschaffungEntsorgungswirtschaftNutzfahrzeugeOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH schreibt die Lieferung von zwei Geräteträgern aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von Spezialfahrzeugen für kommunale Entsorgungsaufgaben. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden in der Bekanntmachung nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 2 Geräteträgern

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH benötigt zwei neue Geräteträger für ihren Fuhrpark. Geräteträger sind spezielle Nutzfahrzeuge, die mit verschiedenen Aufbauten ausgestattet werden können, um unterschiedliche Aufgaben in der kommunalen Abfallwirtschaft oder Stadtreinigung zu übernehmen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei sowohl der Preis als auch die Qualität der Fahrzeuge als Zuschlagskriterien dienen. Da keine detaillierten technischen Spezifikationen vorliegen, sollten sich interessierte Anbieter frühzeitig über die genauen Anforderungen an die Fahrzeugkonfiguration informieren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von 2 Geräteträgern

Lieferung von 2 Geräteträgern

CPV 34144700
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
  • quality

    Qualität

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Reitec Kommunaltechnik GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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