TED·432793-2026·Schließt in 27 Tagen

Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

Bundesinstitut für BerufsbildungBonn, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesinstitut für Berufsbildung schreibt die Beschaffung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der Behörde mit IT-Hardware. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. Juli 2026.

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Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn benötigt neue IT-Ausstattung und schreibt hierfür die Lieferung von 150 Laptops sowie 100 passenden Dockingstationen aus. Ziel ist die Modernisierung oder Erweiterung der Arbeitsplatzrechner für die Mitarbeiter der Behörde. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können interessierte IT-Systemhäuser oder Hardware-Lieferanten ihre Angebote bis zum 22. Juli 2026 einreichen. Die Eignung der Bieter wird anhand von Standardnachweisen zur Zuverlässigkeit und steuerlichen Ehrlichkeit geprüft.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gemäß StGB oder Ordnungswidrigkeiten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. (Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz). ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind. ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann - ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n. Eigenerklärungen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

CPV 30213100Frist 22. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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