TED·425290-2026·Schließt in 30 Tagen

Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

Bundesinstitut für BerufsbildungBonn, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesinstitut für Berufsbildung schreibt die Beschaffung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der Behörde mit IT-Hardware. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn benötigt neue IT-Ausstattung und sucht einen Lieferanten für 150 Laptops sowie 100 passende Dockingstationen. Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine klassische Hardware-Beschaffung zur Modernisierung oder Erweiterung der Arbeitsplatzinfrastruktur der Behörde. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen nachweisen, etwa zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren oder schweren beruflichen Verfehlungen. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 22. Juli 2026.

IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildung und ForschungIt HardwareLaptopsOeffentliche VerwaltungIt BeschaffungHardware Lieferung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren oder Liquidation
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (keine schweren beruflichen Verfehlungen)
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. (Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz). ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind. ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann - ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n. Eigenerklärungen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

Lieferung von 150 Laptops und 100 Dockingstationen

CPV 30213100Frist 22. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero