TED·342815-2026·Schließt in 25 Tagen

Lieferung eines Leitkegelabsetz- und -aufnahmeanhängers

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleMagdeburg, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
~€22k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juni 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Lieferung eines einzelnen Leitkegelabsetz- und -aufnahmeanhängers aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 23. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 1 Stück Leitkegelabsetz- und aufnahmeanhänger

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen spezialisierten Anhänger, der beim Aufstellen und Einsammeln von Leitkegeln im Straßenverkehr unterstützt. Solche Anhänger werden typischerweise von Straßenmeistereien eingesetzt, um die Arbeitssicherheit bei der Absicherung von Baustellen zu erhöhen. Es wird ein einzelnes Gerät beschafft, wobei der Zuschlag rein über den Preis entschieden wird. Interessierte Unternehmen müssen lediglich die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe (wie etwa Insolvenz oder Verstöße gegen Sozialversicherungspflichten) durch Eigenerklärungen ausschließen.

FahrzeugeStraßenbauÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauVerkehrssicherheitFahrzeugbauOeffentliche VerwaltungLogistik
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 1 Stück Leitkegelabsetz- und aufnahmeanhänger

Lieferung von 1 Stück Leitkegelabsetz und -aufnahmeanhänger

CPV 34223300Frist 23. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link