TED·351347-2026·Schließt in 25 Tagen

Lieferung eines Elektro-Kleinbusses (K-LKW Kombi)

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleMagdeburg, GermanyVeröffentlicht 22. Mai 2026
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juni 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Beschaffung eines einzelnen Elektro-Kleinbusses (K-LKW Kombi) aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises. Die Lieferung soll bis Mitte 2026 erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 1 Stück K-LKW Kombi als Elektrofahrzeug (Kleinbus)

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen neuen Elektro-Kleinbus für ihren Fuhrpark. Dabei handelt es sich um ein einzelnes Fahrzeug, das als K-LKW Kombi klassifiziert ist. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, das heißt, das günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Interessierte Unternehmen müssen lediglich die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe (wie etwa Insolvenz oder Verstöße gegen Sozialversicherungsbeiträge) durch entsprechende Eigenerklärungen ausschließen.

Fahrzeuge und TransportÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturElektromobilitaetFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungNutzfahrzeugeSachsen Anhalt
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung nationaler Ausschlussgründe (z.B. Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 1 Stück K-LKW Kombi als Elektrofahrzeug (Kleinbus)

Lieferung von 1 Stück K-LKW Kombi als Elektrofahrzeug

CPV 34136100Frist 23. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link