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K-LKW Doppelkabine als Kastenfahrzeug mit langem Radstand, Automatikgetriebe und Allrad

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleMagdeburg, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€95k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
3. Juni 2026
5 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt beschafft ein Nutzfahrzeug vom Typ K-LKW mit Doppelkabine als Kastenfahrzeug. Das Fahrzeug muss über einen langen Radstand, Automatikgetriebe und Allradantrieb verfügen. Es handelt sich um eine Einzelbeschaffung (1 Stück) im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 1 Stück K-LKW Doppelkabine als Kastenfahrzeug, langer Radstand, Automatikgetriebe und Allrad

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt in Magdeburg kauft einen K-LKW mit Doppelkabine als Kastenfahrzeug. Das Fahrzeug ist mit einem langen Radstand, Automatikgetriebe und Allradantrieb auszustatten – also ein geländegängiges Nutzfahrzeug für den Einsatz im Straßenbau. Der Auftrag umfasst die Lieferung eines einzelnen Fahrzeugs, die Vergabe erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis. Bieter müssen lediglich die üblichen Nachweise zur persönlichen Eignung vorlegen (keine Ausschlussgründe nach GWB, keine Sozialversicherungs- oder Steuerschulden).

VehiclesSuppliesGovernmentConstructionInfrastructureCommercial VehiclesTruck ProcurementAll Wheel DrivePublic Sector VehiclesRoad Construction Equipment
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern
  • Keine Ausschlussgründe nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 1 Stück K-LKW Doppelkabine als Kastenfahrzeug

Lieferung von 1 Stück K-LKW mit Doppelkabine als Kastenfahrzeug

CPV 34130000Frist 3. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link