Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb
Was wird ausgeschrieben
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG schreibt die Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb aus. Das Projekt ist Teil der Strategie, die gesamte Dieselbus-Flotte bis 2030 auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Die Beschaffung umfasst insgesamt 29 Gelenk-Niederflur-Stadtbusse.
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Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) modernisiert ihre Fahrzeugflotte und sucht einen Anbieter für die Lieferung und Wartung von 29 neuen Gelenk-Niederflur-Stadtbussen mit Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, die gesamte Dieselbus-Flotte bis zum Jahr 2030 vollständig auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert, wobei die Gesamtfördersumme für das Vorhaben bei rund 14,8 Millionen Euro liegt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen formalen Anforderungen an die Angebotsunterlagen erfüllen, um einen Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Vollständige und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotsunterlagen
- Einhaltung der Nachreichungsfristen bei fehlenden Unterlagen gemäß SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Fehlen Unterlagen oder sind diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und/oder nicht rechtsverbindlich unterschrieben, wird die das Vergabeverfahren koordinierende Stelle diese nachverlangen. Eine Nachforderung erfolgt allerdings nur wenn es um rechtlich zulässige nachzufordernde Unterlagen handelt, § 51 SektVO. Sofern ein Angebot jedoch hinsichtlich des wirtschaftlichen Aspektes nicht für den Zuschlag vorgesehen ist oder aber andere Gründe vorliegen, welche das Angebot ausschließen, wird auf eine Nachforderung verzichtet. Werden die nachverlangten Unterlagen nicht/ nicht vollständig/nicht rechtsverbindlich unterschrieben bzw. signiert innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen
Aufteilung in Lose
1 LotDas Projekt wird im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienen-verkehr / von Bussen im Personenverkehr" mit insgesamt 14.851.200 Euro durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Die DVG beabsichtigt in dem Zeitraum bis 2030 die gesamte Dieselbus-Flotte auf Busse mit Brennstoffzellenantrieb umzustellen. Hierfür sollen weitere 29 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Busse sowie 26 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Busse mit Brennstoffzellenantrieb als auch optional und unter Vorbehalt des Erhalts einer Förderung die Lieferung und Wartung von 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb sowie 9 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb beschafft werden. Der Zeitplan sieht eine Lieferung von 13 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.06.2027, eine Lieferung von 24 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.11.2027 sowie eine Lieferung von 13 Solo- und 5 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.08.2028 vor. Zudem wird optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel eine Lieferung von 9 Solo- und 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.03.2029 in den Leistungsumfang aufgenommen. Die Ausübung dieser Option steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel gemäß der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 27.04.2026 des Bundesministeriums für Verkehr. Die Förderung wird durch den Zuwendungsgeber, koordiniert durch die NOW GmbH und umgesetzt über den Projektträger Jülich (PtJ), durchgeführt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Entscheidung über die Ausübung der Option trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit einer Entscheidung über die Förderzusage wird voraussichtlich bis zum 31.12.2026 gerechnet. Der Zuschlag auf die optionale Leistung erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sollte eine Förderung nicht oder nicht in dem vorgesehenen Umfang bewilligt werden, entfällt die Option ganz oder teilweise, ohne dass dem Auftragnehmer hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, erwachsen. Die DVG beabsichtigt zudem einen (Full-)Service-Vertrag über voraussichtlich 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung von ca. 600.000 km je Fahrzeug abzuschließen.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung