TED·474732-2026·Schließt in 89 Tagen

Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle für Sickerwasserreinigungsanlage

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
UmwelttechnikEntsorgungAbfallwirtschaftÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftUmwelttechnikAktivkohleEntsorgungDeponiebetrieb
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Okt. 2026
89 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AVG Köln schreibt die Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle für die Sickerwasserreinigungsanlage der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag zur Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebs. Der Vertrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle zur Reinigung der Sickerwasserreinigungsanlage auf der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt.

VergabeHero-Einschätzung

Die AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln sucht einen Dienstleister für die kontinuierliche Versorgung und Aufbereitung von Aktivkohle. Diese wird in der Sickerwasserreinigungsanlage der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt eingesetzt, um das anfallende Wasser zu reinigen. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung frischer Aktivkohle als auch die fachgerechte Reaktivierung der verbrauchten Kohle, um den Betrieb der Anlage sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt rein nach dem Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle

Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle zur Reinigung der Sickerwasserreinigungsanlage auf der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt

CPV 24954000Frist 5. Okt. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Behandlungspreis/Jahressumme

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Okt. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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