Lieferung und Montage von zwei Personenaufzügen für den Neubau eines Studentenwohnheims

Was wird ausgeschrieben
Das Studentenwerk Dresden schreibt die Lieferung und Montage von zwei Personenaufzügen für den Neubau eines Studentenwohnheims in der Fritz-Löffler-Straße aus. Die Aufzüge müssen der Norm DIN EN 81-70 entsprechen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis bewertet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 410 Aufzugsanlagen
Das Studentenwerk Dresden sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung eines neuen Studentenwohnheims in der Fritz-Löffler-Straße mit zwei Personenaufzügen. Die Aufzüge müssen den Anforderungen der DIN EN 81-70 entsprechen, welche die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherstellt. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Zuschlag allein auf Basis des günstigsten Preises erteilt wird. Da keine weiteren technischen Kriterien gewichtet werden, liegt der Fokus vollständig auf einer kosteneffizienten Umsetzung der Montage. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 410 Aufzugsanlagen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Nachweise zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Nachweise zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 123 GWB i.V.m. § 124 GWB ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 Lot2 Personenaufzüge nach DIN EN 81-70
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wertungspreis
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung