Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€100k

Zuschlag am

27. Feb. 2023

TED·439854-2026

Lieferung und Montage von Sonnenschutz für das Johannes-Sturmius Gymnasium

Stadt SchleidenSchleiden, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Schleiden schreibt die Lieferung und Montage von Sonnenschutzanlagen für das Johannes-Sturmius Gymnasium aus. Es handelt sich um eine Auftragsänderung im Rahmen des Wiederaufbaus der Schule. Der Auftrag umfasst Vorbaumarkisen für Klassenräume und die Bibliothek inklusive der notwendigen Steuerungselemente.

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Lieferung und Montage von Sonnenschutz zur Wiederherstellung des Johannes-Sturmius Gymnasiums in Schleiden

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Schleiden sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung des wiederaufgebauten Johannes-Sturmius Gymnasiums mit Sonnenschutz. Konkret geht es um die Lieferung und Montage von Vorbaumarkisen für die Schulklassen und die neue Bibliothek, inklusive der dazugehörigen Steuerungstechnik. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung für ein Schulgebäude handelt, müssen die technischen Anforderungen an Funktionalität und Langlebigkeit erfüllt werden. Der Auftrag ist Teil der laufenden Wiederaufbaumaßnahmen nach der Flutkatastrophe in der Region.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSonnenschutzSchulbauOeffentliche VerwaltungMontagearbeitenBauleistung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Auftragsänderung 1: Bekanntmachung - Wiederaufbau Johannes-Sturmius Gymnasium, Sonnenschutz

Lieferung und Montage von Vorbaumarkisen zum Sonnenschutz an den Schulklassen und der neuen Bibliothek inkl. Steuerungselemente - Bauleistung

CPV 45421143
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Feb. 2023
    Zuschlag erteilt
    €100k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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