TED·484209-2026·Schließt in 35 Tagen

Lieferung und Montage von Radverkehrswegweisungen im SachsenNetz Rad (Region Zwickau)

Sachsen
Dresden, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
BauleistungenVerkehrstechnikÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrstechnikRadverkehrBeschilderungTiefbauOeffentliche InfrastrukturSachsen
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr schreibt die Lieferung und Montage von Radverkehrswegweisungen an rund 905 Standorten aus. Der Schwerpunkt liegt im Landkreis Zwickau, ergänzt durch kleinere Arbeiten im Stadtgebiet Chemnitz. Neben der Montage umfasst der Auftrag auch Planungsleistungen wie die Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bei der Baumaßnahme "Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau" handelt es sich um die Lieferung und Montage von Radverkehrswegweisung für das SachsenNetz Rad an insgesamt rd. 905 Standorten vorrangig im Landkreis Zwickau sowie im kleineren Umfang im Stadtgebiet Chemnitz.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Sachsen sucht einen Dienstleister für die Ausstattung des Radwegenetzes in der Region Zwickau. Dabei geht es um die Demontage alter Schilder sowie die Lieferung und Montage von über 1.700 neuen Wegweisern, Informationstafeln und zugehörigen Pfosten an insgesamt 905 Standorten. Der Auftrag beinhaltet zudem die notwendige verkehrsrechtliche Planung und Genehmigungseinholung. Interessierte Unternehmen müssen unter anderem eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie spezifische Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
  • Qualifikationsnachweis für Verkehrssicherung (MVAS)
  • Zertifizierung nach ZTV VZ für Verkehrszeichen
  • RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen
  • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a EU VOB/A zu machen. Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen einschließlich ggf. vorhandener PQNummern - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Besondere Erklärung des Bieters (Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung) -HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" - Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ) - Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID 14-0706002LASUV01-45.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

Umfang der Leistung - Grobmengen: - Demontage Verkehrsschilder: ca. 380 Stk. - neue Rohrpfosten als Aufstellvorrichtung für Verkehrsschilder: ca. 210 Stk. - Rohrpfostenverlängerungen: ca. 90 Stk. - Pfostenaufkleber: ca. 890 Stk. - Vollwegweiser und Ortstafeln: ca. 470 Stk. - Zwischenwegweiser: ca. 860 Stk. - Informationstafeln: ca. 10 Stk. - Einschubplaketten: ca. 370 Stk. Folgende Planungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung: - Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen - Einholung Schachtscheine - Bestandaufnahme

CPV 45233290Frist 18. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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