Lieferung und Montage von Innentüren und Fensterbänken für die Grundschule Bierden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 809798-2025
- Verfahrensnummer
- 52fef517-72bd-4fe9-80c7-20345c67c9a8
- CPV-Codes
- 45421100 · Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Achim schreibt die Lieferung und Montage von Innentüren sowie Fensterbänken für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bau- bzw. Ausbaugewerke. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein offizieller Schätzwert wurden nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden Innentüren und Fensterbänke für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Innentüren und Fensterbänke - Umbau und Erweiterung GS Bierden
Innentüren und Fensterbänke für die Erweiterung der Grundschule Bierden
Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 410708-2026
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bundesweit- Lieferung, Austausch und Montage von Fenstern für SchienenfahrzeugeGL Spezialverglasung GmbHDB Regio AG (Bukr 12)Frankfurt am Main, Deutschland47 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.01.2025noch 3 Monate31.12.2026
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- Schlosser-, Stahlbau- und Metallbauarbeiten an Standorten in HamburgWilhelm Bornschein GmbH & Co. +1 weitereStromnetz Hamburg GmbHHamburg, Deutschland9,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.07.2025noch 21 Monate30.06.2028
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2025 · 13 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DSDussmann Service Deutschland GmbH | 1 | 17.06.2026 | 580 Tsd. € |
| DHDieter Holschbach GmbH | 1 | 29.05.2026 | 116 Tsd. € |
| MSMalerbetrieb Siko GmbH | 1 | 11.05.2026 | 130 Tsd. € |
| KGKubus GmbH | 1 | 08.05.2026 | 90 Tsd. € |
| BCBrauns Control GmbH | 1 | 30.04.2026 | 103 Tsd. € |
| SASTRABAG AG Direktion Nord | 1 | 24.04.2026 | 996 Tsd. € |
| TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 1 | 30.03.2026 | 83 Tsd. € |
| PGPlattner GmbH & Co. KG | 1 | 24.03.2026 | 251 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 23.07.2026 | Unterhaltsreinigung für die Achimer Bäder | Offen | - | - |
| 13.07.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Vergeben | DSDussmann Service Deutschland GmbH | 580 Tsd. € |
| 27.04.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Offen | - | - |
| 20.04.2026 | Außenanlagen mit Entwässerung für Mensa-Neubau der IGS Achim | Vergeben | - | - |
| 20.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | DHDieter Holschbach GmbH | 116 Tsd. € |
| 20.02.2026 | Gebäudeautomation für die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | BCBrauns Control GmbH | 103 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa | Vergeben | KGKubus GmbH | 90 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Malerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule | Vergeben | MSMalerbetrieb Siko GmbH | 130 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Planungsleistungen für Rückbau und Neubau der Brücke Verdener Bergstraße in Achim | Vergeben | BFBockermann Fritze IngenieurConsult | 278 Tsd. € |
| 21.01.2026 | Bau des Radschnellwegs Bremen-Achim-Verden, Abschnitt 2 | Vergeben | SASTRABAG AG Direktion Nord | 996 Tsd. € |
| 16.01.2026 | Lieferung und Montage von Aluminium-Türelementen für den Schulumbau | Vergeben | MLMB Lauterbach | 122 Tsd. € |
| 09.12.2025 | Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Bierden | Vergeben | PGPlattner GmbH & Co. KG | 251 Tsd. € |
| 05.12.2025 | Lieferung und Montage von Innentüren und Fensterbänken für die Grundschule Bierden | Vergeben | TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 83 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenTischler- und Beschlagarbeiten für Innentüren im Erweiterungsbau einer Grundschule
Kranenburg · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Kranenburg beauftragt Tischler- und Beschlagarbeiten für den Erweiterungsbau der Grundschule Nütterden in Kranenburg. Vorgesehen sind etwa 44 Innentüren mit unterschiedlichen Beschichtungen sowie Brand- und Schallschutzanforderungen, die zugehörigen Zargen, rund sechs schallgeschützte Innenfenster, etwa 134 Meter Fensterbänke, Glasfolierungen und Nebenarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
70 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren und Innenfenster bei der Eicheschule
Darmstadt · Offen · Frist 19.10.2026
Der Eigenbetrieb Da-Di-Werk, Gebäudemanagement, beschafft für die grundhafte energetische Sanierung und den Umbau der Eicheschule in Ober-Ramstadt Tischlerarbeiten. Vorgesehen sind 8 Innentüren aus Holz mit Stahlzarge, 22 schallschutzgeeignete Innentüren, 4 brandschutzgeeignete Innentüren sowie 3 Innenfenster mit Aluminiumzarge und Schallschutzanforderungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 115.790 Euro; die Ausführungsdauer ist mit 383 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
68 % ähnlichSchreinerarbeiten Innentüren und Fensterbänke für Erweiterungsgebäude
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis vergibt Schreinerarbeiten für das Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule in Hofheim am Taunus. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Herstellung von 38 Innentüren, 2 Innenrollläden, etwa 80 Laufmetern Innenfensterbänken sowie 6 WC-Trennwandanlagen. Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2026.
67 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren in der Grund- und Förderschule
Isny im Allgäu · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Isny im Allgäu vergibt Tischlerarbeiten für die Sanierung und den Umbau der Gebäudeteile E und F der ehemaligen Realschule zur Grund- und Förderschule. Der Leistungsumfang umfasst etwa 69 Innentürelemente mit Stahlzarge und Holztürblatt, etwa 8 zusätzliche Holztürblätter sowie die Überarbeitung von etwa 21 bestehenden Türblättern. Die Arbeiten finden in Isny im Allgäu (Region DE148) statt; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
65 % ähnlichSchreinerarbeiten für Innentüren bei Sanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein
Röthlein · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Röthlein beauftragt die Ausführung von Schreinerarbeiten für Innentüren im Rahmen der energetischen Sanierung der Grundschule und dem Neubau einer Ganztagesbetreuung. Das Los umfasst die Lieferung und Montage von ca. 45 Objekt‑Zimmertüren, WC‑Trennwandanlagen sowie ein Hubwandsystem und weitere Sonderarbeiten. Die Ausschreibung ist offen und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
65 % ähnlichTischlerarbeiten für Einbaumöbel in der Mittelberg-Grundschule
Biberach an der Riss · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Biberach an der Riss beschafft Tischlerarbeiten für die Generalsanierung mit Erweiterungsbau der Mittelberg-Grundschule. Zum Umfang gehören zwei Schülergarderoben mit etwa 5,55 m und 9,29 m Länge, zwölf unterschiedliche Einbauschränke, sechs Fensterbänke, zwei Schiebetüren und zwei Waschtischablagen. Die Leistung wird in Biberach an der Riss ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
65 % ähnlichSchreinerarbeiten für Innentüren und Innenfenster
Ehingen (Donau) · Offen · Frist 07.10.2026
Die Große Kreisstadt Ehingen (Donau) beschafft Schreinerarbeiten für die Generalsanierung der Michel-Buck-Schule. Der Leistungsumfang umfasst Innentüren und Innenfenster. Die Ausführung ist in Ehingen (Donau) in der Region DE145 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 8:30 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
65 % ähnlichTischlerarbeiten für 48 Innentüren im Rahmen der 2. und 3. BaSanierung der Marksburgschule
St. Goarshausen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Ausschreibung umfasst Tischlerarbeiten inklusive Baustelleneinrichtung sowie die Lieferung und den Einbau von 48 Innentüren im Zuge der 2. und 3. BaSanierung der Marksburgschule. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 170.059 EUR. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist bis zum 21.09.2026. Der Auftraggeber ist die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley.
64 % ähnlichInnentischlerarbeiten (Türen und Trennwände) für Grundschule Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen schreibt die Ausführung von Innentischlerarbeiten für die Grundschule BV GVM (ca. 3.563 m² BGF) aus. Das Los umfasst die Lieferung und Montage von etwa 31 Brandschutz‑ und Schallschutztüren, 32 Türen mit Seitenteil und Oberlicht, 8 Oberlicht‑Türen, einer mobilen Trennwand sowie ca. 8 WC‑Trennwänden. Das Verfahren ist offen, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
64 % ähnlichTischlerarbeiten und Innentüren für die Erweiterung eines Gymnasiums
Gronau (Westf.) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Gronau (Westf.) beauftragt Tischlerarbeiten und den Einbau von Innentüren für den Erweiterungsbau des Werner-von-Siemens-Gymnasiums in Gronau. Der Auftrag umfasst unter anderem die Lieferung und Montage von 66 Türen, darunter 18 Brandschutztüren mit Stahlzargen, Türbeschlägen, Fensterbänken und Revisionsöffnungen sowie zwei Brandschutzvorhängen. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 85 Tage; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
63 % ähnlichLieferung und Montage von Innentüren für den Neubau der Hilgenbergschule
Stadtlohn · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Stadtlohn beauftragt die Lieferung und Montage der Innentüren für den Neubau der Hilgenbergschule, einer dreizügigen Grundschule. Das zweigeschossige Gebäude ist für etwa 324 Schülerinnen und Schüler sowie rund 40 Beschäftigte ausgelegt und umfasst unter anderem eine Mensa mit Aufwärmküche. Die Leistung wird in Stadtlohn in der Region Borken (NUTS-Region DEA34) ausgeschrieben; Angebote können bis zum 23. September 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
63 % ähnlichTischlerarbeiten für Erweiterungen der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen
Hagen · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Hagen vergibt Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Herstellung und Montage von Innentüren mit Zargen und Beschlägen, Bekleidungen, Verkleidungen, Einbaumöbeln, Schreinerkonstruktionen, Wandbekleidungen, Innenausbauten und Fensterbänken. Die Leistungen betreffen zwei Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
63 % ähnlichTischlerarbeiten und Innenausbau für die Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Tischler- und Innenausbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Der Leistungsumfang umfasst die Montage von Fensterbänken, Garderoben und WC-Trennwänden. Das Vergabeverfahren erfolgt als offene Ausschreibung mit einem geschätzten Auftragswert von rund 128.000 Euro.
62 % ähnlichLieferung und Montage von Innentüren und Zargen für die Herschelschule Hannover
Hannover · Offen · Frist 21.09.2026
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Lieferung und Montage von ca. 107 Innentüren und Zargen für die Sanierung und Erweiterung der Herschelschule aus. Der Auftrag umfasst neben Standard-Innentüren auch Funktionstüren mit Brandschutz-, Schallschutz- und Rauchschutzanforderungen sowie eine vierjährige Wartungs- und Prüfverpflichtung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der umfassenden Gebäudesanierung des Schulstandorts.
62 % ähnlichTischlerarbeiten für Holz-Alu-Fenster, Außentüren und Pfosten-Riegel-Fassade
Hannover · Offen · Frist 15.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement, beschafft für eine Grundschule den Ausbau und die Entsorgung bestehender Fenster und Türen sowie die Herstellung und Montage von etwa 60 Fensterelementen, 11 Fenstertüren, 8 Außentüren und 80 m² Pfosten-Riegel-Fassade mit Raffstoreanlagen. Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten in Hannover und ist für eine Dauer von 223 Tagen vorgesehen. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichSchreinerarbeiten für Innentüren und WC-Trennwände beim Grundschulanbau Affaltrach
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm beschafft Schreinerarbeiten für den Anbau der Grundschule Affaltrach, insbesondere Innentüren und Trennwände für Toilettenbereiche. Der Anbau erweitert den Lehrerbereich und die Mensa; zugleich wird das bestehende Schulgebäude energetisch saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt, um einen Ganztagsbetrieb mit Inklusion für eine 2,5-zügige Grundschule zu ermöglichen. Der Leistungsort liegt in Obersulm im Raum Heilbronn; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
59 % ähnlichTischlerarbeiten und Innentüren für die Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Tischlerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Innentüren inklusive Stahlzargen. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von rund 135.680 EUR.
59 % ähnlichTischlerarbeiten und Innentüren mit Holzzargen für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Tischlerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Innentüren inklusive Holzzargen. Das Projekt ist als Einzelauftrag mit einem geschätzten Wert von 160.600 EUR konzipiert.
59 % ähnlichHolzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld-Gymnasium in Duderstadt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 120 Innentüren aus Holz, rund 37 Feuchtraumtüren aus Stahlblech, Türbeschläge und Obentürschließer, Passplatten und Wärmedämmung zwischen Deckenrippen, Laibungsverkleidungen sowie weitere Tischlereinbauten. Die Ausschreibung betrifft die Region Göttingen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
59 % ähnlichTrockenbauarbeiten und Innentüren bei der Sanierung der Gesamtschule Hiesfeld
Dinslaken · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Dinslaken, vertreten durch den Bürgermeister für die Prozent GmbH, schreibt Trockenbauarbeiten und den Einbau von Innentüren aus. Die Leistungen betreffen die Sanierung der Gesamtschule Hiesfeld, Bauteil E, in der Kirchstraße 63 in 46539 Dinslaken. Ein Auftragswert ist nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 12:00 Uhr.
59 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Tischlerei Frerk Schulte GmbH
Zuschlagswert: 83.047,04 EUR · Vertragsschluss: 30.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
263 vergleichbare Verfahren, davon 159 mit erfasstem Zuschlag · 100 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 210.520 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 14 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Sedlmeyr Spezialtüren GmbH · Friedberg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bauelemente Holzmann · Löhne
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H. Hüther GmbH · Hedemünden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schäble TEAM GmbH & Co.KG · Goldburghausen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Akustik-, Stuck- und Trockenbau Sommer GmbH · Kirchdorf am Inn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Krapp Tor-und Türtechnik GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Krapp Tor- und Türtechnik I GmbH · Dinklage
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dieter Holschbach GmbH · Morsbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Malerbetrieb Siko GmbH · Marklohe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Kubus GmbH · Barnstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung, Austausch und Montage von Fenstern für Schienenfahrzeuge
DB Regio AG (Bukr 12) · Frankfurt am Main
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: GL Spezialverglasung GmbH
Vertragsschluss: 21.01.2025
Zuschlagswert: 47.000.000 EUR
- Austausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Leipziger Wohngebäuden
Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: B + T Bauelemente GmbH
Vertragsschluss: 19.06.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Schlosser-, Stahlbau- und Metallbauarbeiten an Standorten in Hamburg
Stromnetz Hamburg GmbH · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Wilhelm Bornschein GmbH & Co. +1 weitere
Vertragsschluss: 31.07.2025
Zuschlagswert: 9.660.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 00013 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.12.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:24 (Europe/Berlin)
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