Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 122175-2026
- Verfahrensnummer
- 45cb2806-806a-436b-aa58-d9e785742438
- CPV-Codes
- 45432130 · Bodenbelagsarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Achim schreibt Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Verlegung von Bodenbelägen im Rahmen der baulichen Erweiterung.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden die Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bodenbelagsarbeiten - Umbau und Erweiterung GS Bierden
Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden.
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 454120-2026
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Veranstaltungsbezogene Bodenbelagsarbeiten für Innen- und AußenbereicheCENICA GmbH +1 weitereMesse Berlin GmbHBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.02.2026noch 32 Monate31.05.2029
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2025 · 13 VerfahrenLeistungsbereiche
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nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DSDussmann Service Deutschland GmbH | 1 | 17.06.2026 | 580 Tsd. € |
| DHDieter Holschbach GmbH | 1 | 29.05.2026 | 116 Tsd. € |
| MSMalerbetrieb Siko GmbH | 1 | 11.05.2026 | 130 Tsd. € |
| KGKubus GmbH | 1 | 08.05.2026 | 90 Tsd. € |
| BCBrauns Control GmbH | 1 | 30.04.2026 | 103 Tsd. € |
| SASTRABAG AG Direktion Nord | 1 | 24.04.2026 | 996 Tsd. € |
| TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 1 | 30.03.2026 | 83 Tsd. € |
| PGPlattner GmbH & Co. KG | 1 | 24.03.2026 | 251 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 23.07.2026 | Unterhaltsreinigung für die Achimer Bäder | Offen | - | - |
| 13.07.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Vergeben | DSDussmann Service Deutschland GmbH | 580 Tsd. € |
| 27.04.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Offen | - | - |
| 20.04.2026 | Außenanlagen mit Entwässerung für Mensa-Neubau der IGS Achim | Vergeben | - | - |
| 20.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | DHDieter Holschbach GmbH | 116 Tsd. € |
| 20.02.2026 | Gebäudeautomation für die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | BCBrauns Control GmbH | 103 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa | Vergeben | KGKubus GmbH | 90 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Malerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule | Vergeben | MSMalerbetrieb Siko GmbH | 130 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Planungsleistungen für Rückbau und Neubau der Brücke Verdener Bergstraße in Achim | Vergeben | BFBockermann Fritze IngenieurConsult | 278 Tsd. € |
| 21.01.2026 | Bau des Radschnellwegs Bremen-Achim-Verden, Abschnitt 2 | Vergeben | SASTRABAG AG Direktion Nord | 996 Tsd. € |
| 16.01.2026 | Lieferung und Montage von Aluminium-Türelementen für den Schulumbau | Vergeben | MLMB Lauterbach | 122 Tsd. € |
| 09.12.2025 | Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Bierden | Vergeben | PGPlattner GmbH & Co. KG | 251 Tsd. € |
| 05.12.2025 | Lieferung und Montage von Innentüren und Fensterbänken für die Grundschule Bierden | Vergeben | TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 83 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenWandbelagsarbeiten für die Erweiterung und Sanierung einer Grundschule
Ichenhausen · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Ichenhausen vergibt Arbeiten an Wandbelägen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule. Die Baumaßnahme umfasst einen eingeschossigen Erweiterungsbau mit vier Klassenzimmern, Gruppenräumen und einem Sanitärbereich, der über einen Verbindungssteg an das Bestandsgebäude angeschlossen wird. Die Ausführung ist am Standort Ichenhausen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
72 % ähnlichVerlegung von Linoleumboden im Neubau und Bestand der Grundschule Barendorf
21397 · Offen · Frist 16.10.2026
Die Samtgemeinde Ostheide schreibt Arbeiten für Linoleumboden an der Grundschule Barendorf aus. Die Schule erhält einen zweigeschossigen Holzneubau mit etwa 672 m² Grundfläche; zusätzlich finden in weiteren Gebäudeteilen Umbau- und Sanierungsarbeiten statt. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 115 Tage, die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
64 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Am Grünen Kamp
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Am Grünen Kamp in Delmenhorst. Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
63 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Grundschule in Essen
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Essen, vertreten durch den Bereich Immobilienwirtschaft, schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Grundschule an der Ruhr am Mintarder Weg 43 in Essen aus. Die Ausschreibung umfasst ein Los; Angaben zur Größenordnung und zum Ausführungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
62 % ähnlichWand- und Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der erweiterten Grundschule Hogenkamp
Oldenburg · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Oldenburg (Oldb) vergibt Arbeiten für Wand- und Bodenbeläge im Neubau der zur Ganztagsschule erweiterten Grundschule Hogenkamp. Der Ausbau umfasst einen weiteren Klassenzug und findet in Oldenburg statt. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
61 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Gundelfingen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Gundelfingen beschafft Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Gundelfingen. Der Leistungsort liegt in Gundelfingen, Deutschland; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Frist endet am 24. September 2026 um 12:30 Uhr (UTC).
60 % ähnlichBodenbelagsarbeiten mit Vinyl- und Parkettbelägen für Grundschulanbau
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm beschafft Bodenbelagsarbeiten mit Vinyl- und Parkettbelägen für den Anbau der Grundschule Affaltrach, einschließlich Lehrerbereich und Mensaerweiterung. Das Schulgebäude wird energetisch saniert, brandschutztechnisch ertüchtigt und für einen zweieinhalbzügigen Ganztagsbetrieb mit Inklusion erweitert; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
60 % ähnlichFliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Adelby in Flensburg
Flensburg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Flensburg beauftragt Fliesenarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Grundschule Adelby. Das Bauvorhaben umfasst die Verlegung von Fliesen in den neuen und sanierten Bereichen der Schule. Der Baubeginn ist für die erste Kalenderwoche 2027 geplant, die Ausführungsfrist ist nicht näher angegeben. Der Auftrag wird als einzelnes Los ausgeschrieben.
59 % ähnlichFliesenarbeiten für den Anbau und die Erweiterung der Grundschule Affaltrach
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm vergibt Fliesenarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Affaltrach. Das Bauvorhaben umfasst einen Anbau mit Lehrerbereich und Mensaerweiterung sowie die Anpassung des Gebäudes an den Betrieb als 2,5-zügige Grundschule mit Ganztagesbetrieb und Inklusion. Der Ausführungsort liegt in der Region Heilbronn-Franken (NUTS-Code DE118); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Stadthagen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Obernkirchen schreibt Dachabdichtungsarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Obernkirchen aus. Der konkrete Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Auftraggeber ist der Landkreis Schaumburg, Vergabestelle in Stadthagen; die Arbeiten werden in Obernkirchen in der Region Schaumburg (NUTS-Code DE928) ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr Ortszeit.
59 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für den Neubau der Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Bodenverlegearbeiten für den Neubau der Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 250.000 Euro.
58 % ähnlichFliesenarbeiten und Epoxidharzbodenbeschichtung für einen Erweiterungsneubau
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Fliesenarbeiten sowie eine Epoxidharzbodenbeschichtung für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und des Waldorfkindergartens. Der Leistungsort liegt in Delmenhorst. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; eine Größenordnung ist nicht angegeben.
57 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsneubau einer Grundschule und eines Waldorfkindergartens
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beauftragt Bodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und eines Waldorfkindergartens in Delmenhorst. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:30 Uhr (UTC); Angaben zur Menge oder zum Auftragswert liegen nicht vor.
56 % ähnlichBodenbelagsarbeiten mit Linoleum, Parkett und Teppichbelägen
Zeven · Offen · Frist 22.09.2026
Die Samtgemeinde Zeven beauftragt Bodenbelagsarbeiten für den Umbau einer ehemaligen Grundschule zu einem Kultur- und Bildungszentrum mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv und Aula in Zeven. Vorgesehen sind etwa 1.050 m² Linoleumboden, 1.300 m² Parkettboden und sieben aufgelegte Teppiche. Die Ausführung erfolgt gemäß Bauzeitenplan; die Frist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr.
55 % ähnlichGeneralsanierung und Erweiterung Grundschule Nersingen: Trockenbauarbeiten
Nersingen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Nersingen schreibt im Rahmen der Generalsanierung und Erweiterung der örtlichen Grundschule die Trockenbauarbeiten aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Ausführungsdauer von 360 Tagen. Das Vergabeverfahren erfolgt als offenes Verfahren.
55 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für die Karl-Kessler-Schule in Aalen
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Aalen, vertreten durch das Hochbauamt, beschafft Bodenbelagsarbeiten für die Karl-Kessler-Schule. Der Auftrag umfasst ein Los und wird in Aalen in Baden-Württemberg ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
55 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau einer Gesamtschule in Verl
Rietberg · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg und Verl sowie der Gemeinde Langenberg beschafft Malerarbeiten für den Neubau einer Gesamtschule in Verl. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Arbeiten im Kellergeschoss, Erdgeschoss, ersten Obergeschoss und in den Treppenhäusern sowie Arbeiten im zweiten Obergeschoss, einschließlich Wand- und Deckenbeschichtungen, Deckenfriesen und dem Lackieren von Türzargen. Je Los sind mindestens sieben gleichzeitig eingesetzte Arbeitskräfte einzuplanen; die Ausführung ist vom 2. November bis 18. Dezember 2026 vorgesehen, und Angebote dürfen nur für ein Los eingereicht werden.
55 % ähnlichFliesenarbeiten und Epoxidharzbodenbeschichtung für Grundschule und Waldorfkindergarten
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beauftragt Fliesenarbeiten sowie die Beschichtung von Böden mit Epoxidharz für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und eines Waldorfkindergartens in Delmenhorst. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:30 Uhr UTC; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten.
54 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsneubau Deichhorst und Waldorfkindergarten
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Delmenhorst schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und des Waldorfkindergartens aus. Der Ausführungsort liegt in Delmenhorst; weitere Angaben zum Umfang oder zum Ausführungszeitraum sind nicht enthalten. Die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 7:30 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
54 % ähnlichFliesen- und Betonwerksteinarbeiten für die Eicheschule Ober-Ramstadt
Darmstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Darmstadt vergibt Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten im Rahmen der grundhaften energetischen Sanierung und des Umbaus der Eicheschule Ober-Ramstadt. Das Los umfasst ca. 34 m² Bodenfliesen, 52 m² Wandfliesen, 18 m² Betonwerksteinplatten sowie 35 Stufen. Die Ausführungsdauer beträgt 380 Tage und der Loswert wird mit 30.725,95 EUR angegeben. Der gesamte Auftragswert wird mit rund 11,14 Mio. EUR geschätzt.
54 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Dieter Holschbach GmbH
Zuschlagswert: 115.539,43 EUR · Vertragsschluss: 29.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
286 vergleichbare Verfahren, davon 159 mit erfasstem Zuschlag · 96 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 121.223,88 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 94 % aus 6 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
KNS GmbH · Viernheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DAMIAN WERNER GmbH · Kalbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schandert GmbH · Jüterbog
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenlegermeister Holger Lüttke GmbH · Nauen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dieter Holschbach GmbH · Morsbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Joos Umwelttechnik GmbH · Hartheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SABA Gruppe GmbH · Ottobrunn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AG Bau GmbH · Halle (Saale)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rampp Kunststoffe GmbH · Erkheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malerbetrieb Siko GmbH · Marklohe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Veranstaltungsbezogene Bodenbelagsarbeiten für Innen- und Außenbereiche
Messe Berlin GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2029
Auftragnehmer: CENICA GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 19.02.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 00013 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 20.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:14 (Europe/Berlin)
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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