Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 105901-2026
- Verfahrensnummer
- 53c581b6-0ae1-4d11-8f51-995588e8e366
- CPV-Codes
45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten; 45431100 · Verlegen von Bodenfliesen; 45431200 · Verlegen von WandfliesenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Achim schreibt Fliesenarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden zu einer Ganztagsschule mit Mensa aus. Der Leistungsort liegt in Achim in der Region Verden. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten; den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fliesenarbeiten - Umbau und Erweiterung GS Bierden
Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden.
Frist: 17.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 131929
- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 430676-2026
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische GebäudeinstandhaltungKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Zeitvertragsarbeiten für Fliesen- und PlattenarbeitenFliesen Krüger GmbHGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland90 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis 2026–2028Auftragnehmer nicht veröffentlichtKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissionsstelleWetzlar, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.06.2026noch 20 Monate14.05.2028
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2025 · 13 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DSDussmann Service Deutschland GmbH | 1 | 17.06.2026 | 580 Tsd. € |
| DHDieter Holschbach GmbH | 1 | 29.05.2026 | 116 Tsd. € |
| MSMalerbetrieb Siko GmbH | 1 | 11.05.2026 | 130 Tsd. € |
| KGKubus GmbH | 1 | 08.05.2026 | 90 Tsd. € |
| BCBrauns Control GmbH | 1 | 30.04.2026 | 103 Tsd. € |
| SASTRABAG AG Direktion Nord | 1 | 24.04.2026 | 996 Tsd. € |
| TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 1 | 30.03.2026 | 83 Tsd. € |
| PGPlattner GmbH & Co. KG | 1 | 24.03.2026 | 251 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 23.07.2026 | Unterhaltsreinigung für die Achimer Bäder | Offen | - | - |
| 13.07.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Vergeben | DSDussmann Service Deutschland GmbH | 580 Tsd. € |
| 27.04.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Offen | - | - |
| 20.04.2026 | Außenanlagen mit Entwässerung für Mensa-Neubau der IGS Achim | Vergeben | - | - |
| 20.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | DHDieter Holschbach GmbH | 116 Tsd. € |
| 20.02.2026 | Gebäudeautomation für die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | BCBrauns Control GmbH | 103 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa | Vergeben | KGKubus GmbH | 90 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Malerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule | Vergeben | MSMalerbetrieb Siko GmbH | 130 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Planungsleistungen für Rückbau und Neubau der Brücke Verdener Bergstraße in Achim | Vergeben | BFBockermann Fritze IngenieurConsult | 278 Tsd. € |
| 21.01.2026 | Bau des Radschnellwegs Bremen-Achim-Verden, Abschnitt 2 | Vergeben | SASTRABAG AG Direktion Nord | 996 Tsd. € |
| 16.01.2026 | Lieferung und Montage von Aluminium-Türelementen für den Schulumbau | Vergeben | MLMB Lauterbach | 122 Tsd. € |
| 09.12.2025 | Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Bierden | Vergeben | PGPlattner GmbH & Co. KG | 251 Tsd. € |
| 05.12.2025 | Lieferung und Montage von Innentüren und Fensterbänken für die Grundschule Bierden | Vergeben | TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 83 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFliesenarbeiten für den Anbau und die Erweiterung der Grundschule Affaltrach
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm vergibt Fliesenarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Affaltrach. Das Bauvorhaben umfasst einen Anbau mit Lehrerbereich und Mensaerweiterung sowie die Anpassung des Gebäudes an den Betrieb als 2,5-zügige Grundschule mit Ganztagesbetrieb und Inklusion. Der Ausführungsort liegt in der Region Heilbronn-Franken (NUTS-Code DE118); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
67 % ähnlichFliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Adelby in Flensburg
Flensburg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Flensburg beauftragt Fliesenarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Grundschule Adelby. Das Bauvorhaben umfasst die Verlegung von Fliesen in den neuen und sanierten Bereichen der Schule. Der Baubeginn ist für die erste Kalenderwoche 2027 geplant, die Ausführungsfrist ist nicht näher angegeben. Der Auftrag wird als einzelnes Los ausgeschrieben.
62 % ähnlichWandbelagsarbeiten für die Erweiterung und Sanierung einer Grundschule
Ichenhausen · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Ichenhausen vergibt Arbeiten an Wandbelägen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule. Die Baumaßnahme umfasst einen eingeschossigen Erweiterungsbau mit vier Klassenzimmern, Gruppenräumen und einem Sanitärbereich, der über einen Verbindungssteg an das Bestandsgebäude angeschlossen wird. Die Ausführung ist am Standort Ichenhausen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
60 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Schulzentrums Emmerthal
Hameln · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für den zwei- bis dreigeschossigen Neubau eines Schulzentrums mit Mensa in Emmerthal. Das Gebäude umfasst drei Schulhäuser mit gemeinsamer Schulstraße und rund 9.735 m² Bruttogeschossfläche; vorgesehen sind unter anderem Bodenfliesen für Sanitär- und Küchenbereiche sowie Feinsteinzeugbeläge für einen Balkon in einer Größenordnung von mindestens etwa 517 m². Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
60 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau der Henneberg-Grundschule
97688 Bad Kissingen · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Bad Kissingen vergibt Fliesenarbeiten für den Neubau der Henneberg-Grundschule. Der Auftrag umfasst ein Los; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Ausführungsregion ist der Regierungsbezirk Unterfranken in Bayern (NUTS-Code DE2); die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 09:30 Uhr.
57 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 30.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils etwa 1.000 Quadratmeter Voranstrich und mineralische Schlämme an Innenwänden, etwa 1.000 Quadratmeter Wandbekleidung mit Mosaik-Matten sowie rund 1.100 Meter Fugenabdichtung. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 9:30 Uhr; die Ausführung erfolgt in Duderstadt im Landkreis Göttingen.
57 % ähnlichFliesenarbeiten und Epoxidharzbodenbeschichtung für einen Erweiterungsneubau
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Fliesenarbeiten sowie eine Epoxidharzbodenbeschichtung für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und des Waldorfkindergartens. Der Leistungsort liegt in Delmenhorst. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; eine Größenordnung ist nicht angegeben.
57 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Stadthagen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Obernkirchen schreibt Dachabdichtungsarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Obernkirchen aus. Der konkrete Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Auftraggeber ist der Landkreis Schaumburg, Vergabestelle in Stadthagen; die Arbeiten werden in Obernkirchen in der Region Schaumburg (NUTS-Code DE928) ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr Ortszeit.
56 % ähnlichFliesenarbeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte Schornweisach
Offen · Frist 30.09.2026
Der Markt Uehlfeld beauftragt Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte Schornweisach. Die Ausschreibung umfasst ein Los; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Ausführungsort ist Schornweisach im Raum Uehlfeld (Region DE2), die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
56 % ähnlichFliesenarbeiten – Verbundabdichtungen, Wandbekleidung und Bodenbeläge
Erlangen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Erlangen vergibt Fliesenarbeiten in zwei Bereichen: Im Werkstattflügel mit Verbinder sind Verbundabdichtungen für Böden und Wände sowie Wandbekleidung aus glasiertem Steingut und Bodenbeläge aus Feinsteinzeug herzustellen (insgesamt ca. 696 m²), in der Mensa zusätzlich Wandbekleidung und Bodenbeläge (ca. 521 m²). Das Verfahren ist offen, Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
55 % ähnlichVerlegung von Fliesen in der Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt die Fliesenlegerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 179.870 EUR. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
55 % ähnlichFliesenarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum einer Grundschule
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch vergibt Fliesenarbeiten als Bauleistung für den Umbau der Küche und des Mehrzweckraums in der Grundschule Papstdorf in Gohrisch OT Papstdorf, Sachsen. Der Auftrag wird ohne Aufteilung in Lose vergeben; Planungsleistungen sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist vom 8. Februar bis zum 2. April 2027 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 8:55 Uhr schriftlich eingereicht werden.
55 % ähnlichFliesenarbeiten für die Grundschule Hirschau
72076 Tübingen · Offen
Die Universitätsstadt Tübingen, vertreten durch ihre Zentrale Vergabestelle, beschafft Fliesenarbeiten für die Grundschule Hirschau. Die Leistung ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
55 % ähnlichFliesenarbeiten für die Erweiterung einer Grundschule in Ransbach-Baumbach
Offen · Frist 28.09.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach beschafft Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Astrid-Lindgren-Grundschule in 56235 Ransbach-Baumbach. Die Region ist Rheinland-Pfalz; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 06:15 Uhr (UTC) eingereicht werden.
55 % ähnlichFliesen- und Betonwerksteinarbeiten für die Eicheschule Ober-Ramstadt
Darmstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Darmstadt vergibt Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten im Rahmen der grundhaften energetischen Sanierung und des Umbaus der Eicheschule Ober-Ramstadt. Das Los umfasst ca. 34 m² Bodenfliesen, 52 m² Wandfliesen, 18 m² Betonwerksteinplatten sowie 35 Stufen. Die Ausführungsdauer beträgt 380 Tage und der Loswert wird mit 30.725,95 EUR angegeben. Der gesamte Auftragswert wird mit rund 11,14 Mio. EUR geschätzt.
54 % ähnlichFliesen- und Bodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack
14712 Rathenow · Offen · Frist 09.10.2026
Ausgeschrieben sind Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten für den Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack. Auftraggeber ist der Landkreis Havelland – Der Landrat – mit Sitz in Rathenow. Die Arbeiten sind der Region Brandenburg zugeordnet; ein konkreter Mengen- oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichFliesenarbeiten für die Aufstockung des Schulgebäudes der Förderschule Haus Freudenberg
Offen · Frist 10.11.2026
Die Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH beschafft Fliesenarbeiten für die Aufstockung des Schulgebäudes der Förderschule Haus Freudenberg. Die Leistung wird in der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA) ausgeschrieben; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 10. November 2026 um 13:00 Uhr UTC.
52 % ähnlichFliesenarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum der Grundschule Papstdorf
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch beschafft Fliesenarbeiten für den Umbau der Küche und des Mehrzweckraums in der Grundschule Papstdorf. Die Frist ist mit dem 21. September 2026 um 06:55 Uhr (UTC) angegeben; weitere Angaben zu Umfang, Wert oder Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
51 % ähnlichFliesenarbeiten und Epoxidharzbodenbeschichtung für Grundschule und Waldorfkindergarten
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beauftragt Fliesenarbeiten sowie die Beschichtung von Böden mit Epoxidharz für den Erweiterungsneubau der Grundschule Deichhorst und eines Waldorfkindergartens in Delmenhorst. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:30 Uhr UTC; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten.
50 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Gundelfingen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Gundelfingen beschafft Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Gundelfingen. Der Leistungsort liegt in Gundelfingen, Deutschland; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Frist endet am 24. September 2026 um 12:30 Uhr (UTC).
50 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 89.727,65 EUR · Vertragsschluss: 08.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
265 vergleichbare Verfahren, davon 150 mit erfasstem Zuschlag · 81 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 133.908,37 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 85 % aus 13 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bau Kaltenberg GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Logemann GmbH · Bückeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenlegermeister Holger Lüttke GmbH · Nauen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Base Bau GmbH · Haar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SABA Gruppe GmbH · Ottobrunn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Obel Natursteine GmbH · Treuchtlingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ausbau2000 Osnabrück GmbH · Osnabrück
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Mauz GmbH · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Yilka Fliesen GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Fliesen- und Plattenarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Fliesen Krüger GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 90.436,4 EUR
- Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 00013 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:20 (Europe/Berlin)
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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