Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Tischlerei Markus Müller

Auftragswert

€695k

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·489986-2026

Lieferung und Montage von Holzfenstern für das Amtsgericht Zwickau

BauleistungenÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftFensterbauHolzbauOeffentliche ImmobilienSonnenschutzBauleistungen
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement schreibt die Lieferung und Montage von 196 Holzfenstern für das Amtsgericht Zwickau aus. Der Auftrag umfasst den Neubau und Zwischenbau inklusive der Installation von außenliegenden Sonnenschutzanlagen. Die Ausführungsdauer ist auf 160 Tage angesetzt.

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Holzfenster Neubau

VergabeHero-Einschätzung

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung des Amtsgerichts Zwickau mit neuen Holzfenstern. Es handelt sich um insgesamt 196 Fenster, die spezifische Anforderungen an Einbruchschutz (bis RC3), Schallschutz (bis 41 Dezibel) und Wärmedämmung erfüllen müssen. Zusätzlich zur Fensterlieferung und -montage gehört die Installation von außenliegenden Sonnenschutzanlagen zum Leistungsumfang. Das Projekt ist auf eine Dauer von 160 Tagen ausgelegt und wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Amtsgericht Zwickau, bedarfsgerechte Unterbringung

Lieferung und Montage von 196 neuen Holzfenstern im Neubau und Zwischenbau mit Rundbogen als Einfachfenster bis RC3, bis 41dB, Uw 1,3 W/m2K, Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen

CPV 45421100160 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Tischlerei Markus Müller · €695k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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