TED·416668-2026

Lieferung und Montage von DFI-Anzeigern mit TFT-Technik an Bushaltestellen

Niedersachsen
Nordhorn, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
IT-DienstleistungenVerkehrstechnikÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikOeffentlicher NahverkehrDigitale InfrastrukturTft AnzeigerVerkehrstechnikMontageleistungen
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
-21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bentheimer Eisenbahn AG schreibt die Lieferung und Montage von DFI-Anzeigern (Dynamische Fahrgastinformation) mit TFT-Technik für Bushaltestellen im Landkreis Grafschaft Bentheim aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. Juli 2026.

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Lieferung und Montage von DFI-Anzeiger mit TFT-Technik an Bushaltestellen im Landkreis Grafschaft Bentheim.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bentheimer Eisenbahn AG sucht einen Dienstleister für die Ausstattung von Bushaltestellen im Landkreis Grafschaft Bentheim mit modernen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI-Anzeiger). Dabei kommen Bildschirme mit TFT-Technik zum Einsatz, die den Fahrgästen in Echtzeit Informationen über Abfahrtszeiten und Störungen anzeigen. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung der Hardware als auch deren fachgerechte Montage vor Ort. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, tritt der Auftraggeber direkt mit potenziellen Anbietern in Kontakt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung und Montage von DFI-Anzeigern an Bushaltestellen

Lieferung und Montage von DFI-Anzeiger mit TFT-Technik an Bushaltestellen im Landkreis Grafschaft Bentheim.

CPV 48813200
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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