Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Fassadenelementen für den Neubau der Realschule Rühen

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt die Lieferung und Montage von Aluminium-Außenelementen für den Neubau der Realschule Rühen aus. Der Auftrag umfasst ca. 50 Fensterelemente, 6 Außentüren, 100 m² Pfosten-Riegelfassade sowie 50 Raffstoreanlagen inklusive technischer Inbetriebnahme. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren.
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- ca. 50 Stück Alu-Fensterelemente in unterschiedlichen Abmessungen - ca. 6 Stück Alu-Außentüren - ca. 100 m² Pfosten-Riegelfassade - 1 Stück Tür mit Drehflügelantrieb - 2 Stück Fenster mit RWA-Antrieb und zugehöriger Zentrale und Komponenten - ca. 50 Stück Raffstoreanlagen in unterschiedlichen Abmessungen - 1 Stück Notraffsystem - Inbetriebnahme und Abnahme für Türantriebe, Raffstore, RWA-Öffnungen und Fluchtürsicherungen
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Fachbetrieb für die Ausstattung des Neubaus der Realschule Rühen mit Aluminium-Bauelementen. Der Auftrag beinhaltet die Fertigung und Montage von Fenstern, Außentüren und einer Pfosten-Riegelfassade sowie den Einbau von Sonnenschutzanlagen (Raffstores) und zugehöriger Steuerungstechnik wie RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug). Neben der Montage ist auch die Inbetriebnahme der elektrischen Komponenten, wie Türantriebe und Fluchtürsicherungen, Teil des Leistungsumfangs. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Bereich Metallbau und Fassadentechnik.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung Landkreis Gifhorn
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen
- Freistellungserklärung nach § 48 EStG
- Erklärung zu Sanktionen gemäß VO (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Nachweis: Unbedenklichkeit des Finanzamtes, der Sozialkassen oder Freistellungserklärung nach § 48 EStG und Eigenerklärung Landkreis Gifhorn. §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 Lot- ca. 50 Stück Alu-Fensterelemente in unterschiedlichen Abmessungen - ca. 6 Stück Alu-Außentüren - ca. 100 m² Pfosten-Riegelfassade - 1 Stück Tür mit Drehflügelantrieb - 2 Stück Fenster mit RWA-Antrieb und zugehöriger Zentrale und Komponenten - ca. 50 Stück Raffstoreanlagen in unterschiedlichen Abmessungen - 1 Stück Notraffsystem - Inbetriebnahme und Abnahme für Türantriebe, Raffstore, RWA-Öffnungen und Fluchtürsicherungen
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung