Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·536195-2026

Lieferung und Montage mobiler Trennwände für den Hospiz-Neubau in Pfarrkirchen

Bayern
Pfarrkirchen, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenInnenausbauÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenTrennwaendeInnenausbauHospizbauOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€20k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Rottal-Inn schreibt die Lieferung und den Einbau einer mobilen, schalldämmenden Trennwand für den Neubau eines Hospizes in Pfarrkirchen aus. Die Anlage verfügt über einen vollautomatischen Antrieb und hat eine Größe von ca. 4,83 m Breite und 2,47 m Höhe. Es handelt sich um ein einzelnes Los, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Hospiz Pfarrkirchen, Mobile Trennwände

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Rottal-Inn baut derzeit ein neues Hospiz in Pfarrkirchen und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Ausstattung mit mobilen Trennwänden. Konkret geht es um die Lieferung und den Einbau einer schalldämmenden Trennwand, die sich vollautomatisch bewegen lässt. Die Wand hat eine Breite von etwa 4,83 Metern und eine Höhe von rund 2,47 Metern. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Hospiz Pfarrkirchen, Mobile Trennwände

Liefern und Einbau einer mobilen schalldämmenden Trennwand mit vollautomatischem Antrieb Anlagenbreite: 4830 mm, Anlagenhöhe 2465 mm

CPV 45210000, 45421141, 45421152, 44112310
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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