Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Elektro Lehmann

Auftragswert

€144k

Zuschlag am

26. Mai 2026

TED·373471-2026

Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Usingen

Hessen
Usingen, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
IT- und ElektrodienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBrandschutzElektrotechnikFeuerwehrNotstromversorgungOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
€146k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Usingen schreibt die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Weilburger Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für elektrotechnische Installationsarbeiten. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 146.200 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Usingen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Weilburger Straße 44 in 61250 Usingen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Usingen sucht einen Fachbetrieb für die Ausstattung ihres neuen Feuerwehrgerätehauses mit einer Netzersatzanlage. Diese Anlage dient dazu, die Stromversorgung im Gebäude bei einem Netzausfall sicherzustellen, was für den Betrieb der Feuerwehr essenziell ist. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung als auch die fachgerechte Montage der technischen Komponenten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises, da es sich um eine klar definierte technische Leistung handelt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Netzersatzanlage - Feuerwehrgerätehaus Usingen

Lieferung und Montage der Netzersatzanlage

CPV 45311000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Elektro Lehmann · €144k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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